Anzeige über die Durchführung einer kleinen Lotterie/Ausspielung (Tombola)
Allgemeine Informationen
Kleine Lotterie oder Tombola – Was Sie wissen müssen
Möchten Sie eine Lotterie oder Tombola in Storkow (Mark) veranstalten?
Dann gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
Behördliche Erlaubnis: Für jede Lotterie oder Tombola ist eine Genehmigung erforderlich.
Lotteriesteuer: Veranstalter sind verpflichtet, die Lotteriesteuer beim zuständigen Finanzamt anzumelden und zu entrichten. Nähere Informationen finden Sie unter: Formulare und Vordrucke | Finanzämter des Landes Brandenburg (Absatz: Rennwett- und Lotteriesteuer)
Allgemeine Erlaubnis für Kleinlotterien: Kleine, nicht gewinnorientierte Lotterien für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Anmeldung erforderlich: Auch wenn die „Allgemeine Erlaubnis“ gilt, muss die Veranstaltung spätestens 14 Tage vorher bei der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt werden. Alle benötigten Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.
Rechtliche Konsequenzen: Ohne Genehmigung darf keine öffentliche Lotterie oder Tombola durchgeführt werden – dies ist strafbar.
Haben Sie Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Wenden Sie sich gern an die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Storkow (Mark).
Rechtsgrundlagen
Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) vom 9. Februar 2021: https://bravors.brandenburg.de/vertraege/gluestv_2021
Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland im Land Brandenburg (Brandenburgisches Glücksspielausführungsgesetz – BbgGlüAG) vom 23.06.2021: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgglueag
Strafgesetzbuch § 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__284.html
Strafgesetzbuch § 287 Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__287.html
Notwendige Unterlagen
Formular: Anzeige über die Durchführung einer kleinen Lotterie/Ausspielung (Tombola)
Spielplan (allgemeine Regeln für den Spielbetrieb, Teilnahmebedingungen – Einsatz, Auflistung sämtlicher Kosten, Reinertrag und vorgesehene Gewinnsumme)
Gewinnplan (Auflistung aller Gewinne bzw. Preise mit Einzelwertangabe)
Satzung des Vereins (Veranstalters)
Auszug aus dem Vereinsregisters bei eingetragenen Vereinen
Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
Nachweis vom Finanzamt über die Gemeinnützigkeit des Veranstalters (Befreiung von der Körperschaftssteuer)
Gebühren
Es fallen für den Antrag keine Gebühren an.
Ansprechpartner
Bürgerservice / Innere VerwaltungRudolf-Breitscheid-Straße 74
15859 Storkow (Mark)
Herr Hilsing
Raum 1.24
Rudolf-Breitscheid-Straße 74
15859 Storkow (Mark)
(033678) 68-460
Formular: Anzeige über die Durchführung einer kleinen Lotterie/Ausspielung (Tombola)