Hinweis zur Einhaltung der Friedhofssatzung auf dem Storkower Friedhof
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass einige Grabstätten auf dem Storkower Friedhof zunehmend individuell gestaltet werden – auch dort, wo die Pflege eigentlich durch die Stadt Storkow (Mark) übernommen wird. Daher möchten wir die Besucherinnen und Besucher sowie die Grabnutzenden an die geltende Friedhofssatzung erinnern und um Einhaltung der darin festgelegten Regelungen bitten.
Pflegefreie Grabarten und zulässiger Grabschmuck
Auf dem Storkower Friedhof gibt es drei Grabarten, bei denen die Pflege ausschließlich durch die Stadt erfolgt:
• Urnenbaumgrabstätten
Erlaubt ist maximal eine bepflanzte Schale auf der Grundplatte, die diese nicht überragt. Eine zweite Schale oder Vase ist nur zulässig, wenn eine entsprechende Halterung am Pultkissen vorhanden ist. Zusätzlich darf an Geburts- und Sterbetagen eine Grabvase aufgestellt werden.
→ In letzter Zeit sind hier jedoch vermehrt Dekorationsartikel wie Engel, Laternen oder Grablichter zu finden, die die Arbeiten der Friedhofsmitarbeiter erschweren.
• Urnengemeinschaftsanlage an der Mauer
Die Stadt Storkow (Mark) bepflanzt und pflegt diese Gräber dauerhaft. Blumensträuße dürfen in Vasen mit Erdspieß aufgestellt werden.
→ Leider finden sich auch hier zunehmend Dekorationsgegenstände, die die Pflege der Anlage behindern und die darunterliegenden Pflanzen beschädigen.
• Anonyme Urnengrabstätte (Grüne Wiese)
Für Blumenschmuck und Kränze gibt es auf der anonymen Urnenwiese festgelegte Stellen.
→ Immer häufiger werden hier jedoch auch persönliche Erinnerungsstücke wie Fotos, kleine Gedenksteine, Laternen oder Pflanzschalen aufgestellt. Da diese Grabform bewusst keine individuelle Kennzeichnung vorsieht und der Platz für neue Beisetzungen begrenzt ist, erschweren diese Gegenstände die Durchführung weiterer Bestattungen erheblich.
Umsetzung der Friedhofssatzung ab März 2025
Um die Pflege der Grabstätten sicherzustellen und einen würdigen Ort für alle Besucherinnen und Besucher zu erhalten, wird die Stadt Storkow (Mark) die Friedhofssatzung ab März verstärkt durchsetzen. Alle nicht zugelassenen Gegenstände müssen bis zum 31. März 2025 entfernt werden. Ab dem 1. April 2025 werden verbliebene Gegenstände, die die Arbeiten der Friedhofsmitarbeiter behindern oder zukünftige Beisetzungen erschweren, entfernt.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme und empfehlen, sich frühzeitig über die verschiedenen Grabarten und deren Regelungen zu informieren – idealerweise bereits im Vorfeld eines Trauerfalls. Es ist wichtig, die Wünsche und Erwartungen innerhalb der Familie zu besprechen, um eine passende Grabform zu wählen.
Die vollständige Friedhofssatzung ist auf der Website der Stadt Storkow (Mark) einsehbar. Bei Fragen steht Frau Kopreit von der Friedhofsverwaltung unter 033678 429 gerne zur Verfügung.
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