Aktuelle Informationen zur Geflügelpest: Aufhebung der Restriktionszonen zur Geflügelpest im Landkreis
Mit Allgemeinverfügung vom 07.01.2026 hat das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Oder-Spree die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Geflügelpest vom 28.11.2025 mit Wirkung zum 07.01.2026 aufgehoben.
Warum wurden die Maßnahmen aufgehoben?
Das Seuchengeschehen im Landkreis hat sich weiter beruhigt. Seit dem letzten Verdachtsfall am 04.12.2025 sind keine weiteren positiven Befunde aufgetreten. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung ist daher die Aufrechterhaltung der bisherigen Restriktionszonen nicht mehr erforderlich.
Was bedeutet das für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter?
Die bisher geltenden Restriktionszonen werden aufgehoben. Eine Aufstallungspflicht für Geflügel besteht derzeit nicht mehr. Dennoch wird weiterhin dringend empfohlen, auf eine hohe Biosicherheit in den Tierhaltungen zu achten und Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln möglichst zu vermeiden.
Hinweis: Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Tierhalterinnen und Tierhalter, auch weiterhin aufmerksam zu bleiben und bei Auffälligkeiten kranker oder verendeter Vögel das Veterinäramt zu informieren. So tragen wir gemeinsam dazu bei, die Tiergesundheit und die wirtschaftliche Stabilität in unserer Region zu schützen.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises einsehbar.
Quelle/Presseinformation: Aktuelle Informationen zur Geflügelpest im Landkreis Oder-Spree: / Landkreis Oder-Spree
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