Sondernutzung im öffentlichen Raum: Stadt Storkow (Mark) erinnert an geltende Regeln

Ob Plakate, Banner, Fahnen, Werbeschilder oder das Aufstellen von Baugerüsten, Möbeln, Ständen oder anderen Gegenständen – für viele Nutzungen öffentlicher Straßen, Wege und Plätze gelten in Storkow (Mark) klare Regeln. Grundlage hierfür ist die Sondernutzungssatzung der Stadt Storkow (Mark), die bereits seit 2013 in Kraft ist.

 

Grundsätzlich gilt: Öffentliche Verkehrsflächen dürfen von allen im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs genutzt werden. Sobald eine Nutzung darüber hinausgeht, handelt es sich um eine Sondernutzung, für die in der Regel eine Erlaubnis der Stadt erforderlich ist. Dazu zählen unter anderem das Anbringen von Plakaten, Fahnen oder Bannern, das Aufstellen von Werbe- oder Infoständen, Außenmöbeln, Sitzgelegenheiten, Containern oder ähnlichen Gegenständen im öffentlichen Raum. Auch zeitlich befristete Nutzungen – etwa für Veranstaltungen, Aktionen oder Werbung – sind genehmigungspflichtig und müssen vorab beantragt werden. 

 

Der Antrag auf Sondernutzung ist auf der Homepage www.storkow.de/formulare zu finden. Die Antragstellung sollte mindestens 14 Tage vor Beginn der geplanten Nutzung erfolgen. Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel auf Zeit erteilt und kann mit Auflagen verbunden sein. Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden zudem Gebühren erhoben. Nicht genehmigte Sondernutzungen werden aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Schutzes öffentlicher Anlagen sowie zur Wahrung der Gleichbehandlung vom städtischen Bauhof entfernt. Gegebenenfalls entstehende Kosten können den Verursachern in Rechnung gestellt werden.

 

Die Stadt Storkow (Mark) möchte mit diesem Hinweis für Transparenz sorgen und Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, den öffentlichen Raum regelkonform zu nutzen. Wer eine Sondernutzung plant oder unsicher ist, ob eine Genehmigung erforderlich ist, sollte sich frühzeitig an die zuständige Stelle wenden.

 

Ansprechpartnerin:

Sachbearbeiterin für Sondernutzung im Bauamt

Frau Linke

Telefon: 033678 68-429

E-Mail: oder  

 

Die vollständige Sondernutzungssatzung kann online eingesehen werden unter: www.storkow.de/satzungen (svs)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Do, 19. Februar 2026

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