Aufruf zur Bildung des Wahlausschusses
Mit Beginn der neuen Wahlperiode ist gemäß § 16 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) auch ein neuer Wahlausschuss zu bilden.
Gemäß § 16 BbgKWahlG besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter, dem stellvertretenden Wahlleiter und fünf Besitzern. Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, schriftlich Vorschläge bis zum 31. Januar 2019 für Beisitzer im Wahlausschuss zu unterbreiten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefon-Nr.: 033678/68405 gern zur Verfügung.
J. Götze
Wahlleiterin
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Kommunalwahl: Absage der Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Kehrigk
Fr, 03. Mai 2024
Bekanntmachung zur Kommunalwahl am Sonntag, 09.06.2024 Absage der Wahl des Ortsbeirates des ...
Bürgerbudget geht in die nächste Runde: Vorschläge gesucht!
Fr, 03. Mai 2024
Das Bürgerbudget geht in die nächste Runde und Vorschläge für das Jahr 2025 werden gesucht. ...