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CORONA - Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

 

Sollte Ihr alter Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können.

Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.
 

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.
 

Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.
 

Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.

Für Fragen und Terminabsprachen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro der Stadt Storkow (Mark) gerne zur Verfügung (Tel.: 033678 68-501 / E-Mail: buergerbuero@storkow.de ).

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr

Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Freitag: 9 bis 12 Uhr 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Di, 17. März 2020

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