CORONA - Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen zur Eindämmung

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat Anfang der Woche eine Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Darin sind enthalten die Bestimmungen für Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens. Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind untersagt, egal ob öffentlich oder nichtöffentlich. Die Verkaufsstellen des Einzelhandels für Lebensmittel, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen u. ä. bleiben offen. Geschlossen wurden Sportanlagen (also Hallen und Außenanlagen), Fitnessstudios, Tanzstudios und Schwimmbäder. Gaststätten müssen besondere Hygienevorschriften einhalten und um 18 Uhr schließen.
 

Für Krankenhäuser, Pflegeheime und andere Einrichtungen gelten besondere Besucherregelungen.
 

Wenn Sie Gewerbetreibender sind und sich nicht sicher sind, ob Sie schließen müssen, rufen Sie bitte das Bürgerbüro an.

 

Wenn Sie Angehörige im Krankenhaus oder Heim besuchen wollen, informieren Sie sich vorab telefonisch über die entsprechenden Vorkehrungen.

 

Unsere zentralen Telefonnummern sind die 033678 / 68-500 / 68-501 / 68-502.

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr

Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Freitag: 9 bis 12 Uhr 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Do, 19. März 2020

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