CORONA - Hygieneregeln für Einzelhandel und Gewerbe
Zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virusinfektionen werden folgende Empfehlungen zu Hygieneregeln für Einzelhandel und andere Gewerbe vom Landkreis Oder-Spree gegeben:
- Gut sichtbares Aufhängen oder Aufstellen von Hygieneregeln und Informationen zu Infektionsschutzmaßnahmen: zum Download beispielsweise: www.infektionsschutz.de Die Einhaltung sollte von den Verantwortlichen sichergestellt werden.
- Gut sichtbares Aufhängen oder Aufstellen von Hinweisen auf das Einhalten eines Abstandes von zwei Meter zwischen den in der Einrichtung anwesenden Personen.
- Anbringen von funktionsfähigen Desinfektionsspender mit Desinfektionsmitteln der Kennung „viruzid“ im Eingangsbereich.
- Hinweise in den Kassenbereichen von Einzelhandelsgeschäften, die den Kunden auf einen einzuhaltenden Abstand von 2 Metern aufmerksam machen.
Beispiel: Aufsteller, Markierungen auf dem Boden
- Errichtung von Barriereschranken in den Kassenbereichen oberhalb der Kassentheke mit zusätzlichen Abstandsmaßnahmen, um einen Abstand zwischen Kassierer(innen) und Kunden sicherzustellen. Beispiel: Anbringen von Absperrfolien, Plexiglasscheiben, o.Ä.
- Das Entstehen von Warteschlangen sollte durch zeitnahe Öffnung von ausreichend Kassen zu vermieden werden.
- In Bereichen mit unvermeidlichen und durchaus zahlreichen Personenkontakt, wie Kassen u.Ä. sollte durch die Mitarbeiter die Verwendung von Einmalhandschuhen und ggf. auch Mundschutz überlegt werden.
- Wenn möglich, sollte vermehrt auf bargeldlosen Zahlungsverkehr verwiesen werden. Bargeld sollte möglichst kontaktarm ausgetauscht werden, z.B. durch Verwendung von Schalen u.ä.
- Alle relevanten Bereiche in den Einrichtungen, insbesondere die Türgriffe und die sanitären Anlagen sollten regelmäßig, spätestens aber alle drei Stunden gereinigt und desinfiziert werden, Kassenbereiche in Einzelhandelsgeschäften inklusive der Kartenlesegeräte sollten stündlich desinfiziert werden. Eine schriftliche Dokumentation hierüber wäre zur Sicherstellung der Durchführung der Maßnahmen zu empfehlen.
- Zur Vermeidung von Warteschlangen an Theken und Kassen sollten in den Einrichtungen Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts getroffen werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb der Einrichtung ein Abstand von 2 Metern zwischen den Personen nicht mehr gewährleistet ist. Wenn möglich, sollte der Kundenstrom durch eigene Mitarbeiter oder Sicherheitsdienst gesteuert werden.
Beispiel: Einlassbeschränkung auf eine begrenzte Personenzahl (1 Person/qm Verkaufsfläche)
- Sollte sich vor der Einrichtung durch die Zutrittsbeschränkungen o.Ä. eine Warteschlage abzeichnen, sollte durch geeignete Maßnahmen oder Personal sichergestellt werden, dass der Abstand von 2 Metern zwischen den wartenden Personeneingehalten wird.
Die verbindliche Einhaltung der Hygieneregeln ergänztdie bereits ergriffenen Maßnahmen und stellt im Kontext der übrigen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ein wirksamesund einfaches Vorgehen dar, um das Ziel einer Entschleunigung und Unterbrechung der Infektionsketten des SARSCoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 zu erreichen. Diese und weitere kontaktreduzierende Maßnahmen tragen in besonderer Weise zum Schutz besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen bei. Denn gegen den SARS-CoV-2 Virus steht derzeit keine Impfung bereit und es stehen keine gezielten, spezifischen Behandlungsmethoden zur Verfügung. Daher stellen die kontaktreduzierenden Maßnahmen für die breite Bevölkerung das einzig wirksame Mittel zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen da
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Kommunalwahl: Absage der Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Kehrigk
Fr, 03. Mai 2024
Bekanntmachung zur Kommunalwahl am Sonntag, 09.06.2024 Absage der Wahl des Ortsbeirates des ...
Bürgerbudget geht in die nächste Runde: Vorschläge gesucht!
Fr, 03. Mai 2024
Das Bürgerbudget geht in die nächste Runde und Vorschläge für das Jahr 2025 werden gesucht. ...