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CORONA - Hygieneregeln für Einzelhandel und Gewerbe

Zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virusinfektionen werden folgende Empfehlungen zu Hygieneregeln für Einzelhandel und andere Gewerbe vom Landkreis Oder-Spree gegeben:

 

  1. Gut    sichtbares    Aufhängen    oder    Aufstellen    von    Hygieneregeln    und Informationen zu Infektionsschutzmaßnahmen: zum Download beispielsweise: www.infektionsschutz.de Die Einhaltung sollte von den Verantwortlichen sichergestellt werden.
     
  2. Gut  sichtbares  Aufhängen  oder  Aufstellen  von  Hinweisen auf  das  Einhalten eines Abstandes von zwei Meter zwischen den in der Einrichtung anwesenden Personen.
     
  3. Anbringen von funktionsfähigen Desinfektionsspender mit Desinfektionsmitteln der Kennung „viruzid“ im Eingangsbereich.
     
  4. Hinweise  in den  Kassenbereichen von Einzelhandelsgeschäften,  die den Kunden   auf   einen   einzuhaltenden   Abstand   von   2   Metern   aufmerksam machen.
    Beispiel: Aufsteller, Markierungen auf dem Boden
     
  5. Errichtung   von   Barriereschranken   in   den Kassenbereichen oberhalb   der Kassentheke mit   zusätzlichen   Abstandsmaßnahmen,   um   einen   Abstand zwischen Kassierer(innen) und Kunden sicherzustellen. Beispiel: Anbringen von Absperrfolien, Plexiglasscheiben, o.Ä.
     
  6. Das   Entstehen   von   Warteschlangen sollte durch   zeitnahe   Öffnung   von ausreichend Kassen zu vermieden werden.
     
  7. In Bereichen mit unvermeidlichen und durchaus zahlreichen Personenkontakt, wie   Kassen   u.Ä.   sollte   durch   die   Mitarbeiter   die   Verwendung   von Einmalhandschuhen und ggf. auch Mundschutz überlegt werden.
     
  8. Wenn  möglich,  sollte  vermehrt  auf  bargeldlosen  Zahlungsverkehr  verwiesen werden. Bargeld sollte möglichst kontaktarm ausgetauscht werden, z.B. durch Verwendung von Schalen u.ä.
     
  9. Alle relevanten Bereiche in den Einrichtungen, insbesondere die Türgriffe und die  sanitären  Anlagen sollten regelmäßig,  spätestens  aber  alle  drei  Stunden gereinigt und desinfiziert werden, Kassenbereiche in Einzelhandelsgeschäften inklusive  der  Kartenlesegeräte sollten stündlich  desinfiziert  werden. Eine schriftliche Dokumentation hierüber wäre zur Sicherstellung der Durchführung der Maßnahmen zu empfehlen.
     
  10. Zur  Vermeidung  von  Warteschlangen  an  Theken und Kassen sollten in  den Einrichtungen Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts getroffen werden. Dies  gilt  auch,  wenn innerhalb der  Einrichtung  ein  Abstand  von  2  Metern zwischen den Personen nicht mehr gewährleistet ist. Wenn möglich, sollte der Kundenstrom durch eigene Mitarbeiter   oder Sicherheitsdienst gesteuert werden.
    Beispiel: Einlassbeschränkung  auf  eine  begrenzte  Personenzahl  (1 Person/qm Verkaufsfläche)
     
  11. Sollte sich vor der Einrichtung durch  die  Zutrittsbeschränkungen o.Ä. eine Warteschlage abzeichnen, sollte durch geeignete Maßnahmen oder Personal sichergestellt werden, dass der Abstand von 2 Metern   zwischen den wartenden Personeneingehalten wird.

    Die verbindliche Einhaltung der Hygieneregeln ergänztdie  bereits ergriffenen Maßnahmen und stellt im Kontext der  übrigen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ein  wirksamesund einfaches Vorgehen dar, um das Ziel  einer Entschleunigung und Unterbrechung der Infektionsketten des SARSCoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 zu erreichen. Diese und weitere kontaktreduzierende  Maßnahmen tragen in besonderer Weise zum Schutz besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen bei. Denn  gegen  den  SARS-CoV-2  Virus steht derzeit keine Impfung bereit und es stehen keine gezielten, spezifischen Behandlungsmethoden zur Verfügung. Daher stellen die kontaktreduzierenden Maßnahmen für  die  breite  Bevölkerung  das  einzig  wirksame  Mittel  zum  Schutz  der  Gesundheit  der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen da

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Fr, 20. März 2020

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