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CORONA - Landkreis Oder-Spree schränkt Wassertourismus und begleitende touristische Infrastruktur ein

Der Landkreis Oder-Spree präzisiert die Bestimmungen der am 23. März 2020 in Kraft getretenen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit einer Allgemeinverfügung. Diese untersagt Bootsausflüge und Schifffahrten aus touristischem Anlass auf den Gewässern im Gebiet des Landkreises Oder-Spree.


Ausgenommen von diesem Verbot sind muskelbetriebene Bootsfahrten mit kleinen Booten in der Größenordnung von Ruderbooten, Tretboote, 2er-Kajaks, 2er-Kanus unter strikter Beachtung der in der Eindämmungsverordnung festgelegten Abstandsregeln.


Sportboot- und Yachthäfen sowie Marinas dürfen ausschließlich vom Betriebspersonal unter strikter Beachtung der Abstandsregeln betreten werden. Krananlagen dürfen nicht betrieben werden. Slipanlagen dürfen ausschließlich zum Ein- und Auswassern von den vorab genannten kleineren Booten genutzt werden. Ausgenommen vom Betretungsverbot sind Bootseigener, wenn deren Anwesenheit aufgrund einer konkreten und akuten Gefahrenlage (Havarie) zwingend erforderlich sein sollte. Betreibern von Yacht- und Sportboothäfen (Marinas) ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Für bereits beherbergte Personen gilt dies ab dem Tag nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung.


Die Allgemeinverfügung wird einen Tag nach ihrer Veröffentlichung wirksam. Sie tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.


"Wir in Oder-Spree leben auch vom Tourismus. Insofern dürfen Gäste, gleich woher auch immer sie kommen, mit einer grundsätzlichen Aufgeschlossenheit rechnen. Wir haben auch nichts dagegen, dass Sie unsere Wälder zur Erholung und zum Sport nutzen - ganz im Gegenteil. Aber bitte passen Sie Ihr Verhalten den gegebenen Umständen an, halten Sie sich wie alle übrigen zurück. Das gilt insbesondere für den Wassersport. Dieser ist zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings nur in zurückgenommener Form, die die Eindämmungsverordnung mit ihrer klaren Zielsetzung vorgibt. Wir können es deshalb nicht hinnehmen, dass über das Osterwochenende die gesamte Freizeitflotte zu Wasser gelassen wird oder große Motorboote den Scharmützelsee bevölkern", erläutert Landrat Rolf Lindemann in einem Videobeitrag. Es gelte weiter, soziale Kontakte auf das unbedingt notwendige Minimum zu beschränken. Der Landrat kündigt an: "Wir alle haben gemeinsam eine schwierige Phase zu durchleben und da gilt nun einmal für Einheimische wie auch für Gäste, dass sie sich den geltenden Regeln zu unterwerfen haben. Deshalb werden Ordnungsämter gemeinsam mit der Polizei gegen ein Freizeitverhalten, das nicht dem Geist und dem Sinn der Eindämmungsverordnung entspricht, rigoros einschreiten. Die Schonfrist für das Einüben der neuen Verhaltensvorgaben entsprechend der Eindämmungsverordnung ist beendet."


Aktualisierung am 05. April 2020: Seit Beginn des Krankheitsausbruchs wurden im Landkreis Oder-Spree insgesamt 85 Fälle einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätigt. 28 der erkrankten Personen sind inzwischen geheilt (Stand 4. April 2020, 23:59 Uhr). Fünf Patienten sind in stationärer Behandlung. Die Karte der regionalen Verteilung der registrierten Fälle wird am Montag aktualisiert.


Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Mo, 06. April 2020

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