CORONA - Öffnung der Geschäfte ab 22. April, Empfehlungen zu den Hygieneregeln zur Wiedereröffnung
Durch Bund und Länder wurde bereits angekündigt, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von 800 m² unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von
Warteschlangen ab dem 22.04.2020 wieder öffnen dürfen.
Neben dem Schutz des Kundenverkehrs wurde in der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 u.a. auch darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeber zudem auch eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter haben, um sie vor Infektionen zu schützen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere
Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren.
Anliegend die Empfehlungen zu den Hygieneregeln in Vorbereitung auf die Wiedereröffnung ab 22.04.2020 in Bezug auf Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von 800 m² vom Landkreis Oder-Spree.
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