CORONA - Informationen zum Kurzarbeitergeld

Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit von Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld (kurz: KUG) vor. Diese werden von der Bundesregierung durch Verordnung erlassen. Sie gelten mit Wirkung zum 01.03.2020 und sind bis 31. Dezember 2020 befristet.

 

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