CORONA - Spielplätze sind wieder geöffnet
Der Besuch und die Nutzung öffentlich zugänglicher Spielplätze und -flächen ist unter freiem Himmel durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr seit Samstag, dem 9. Mai, gestattet, wenn die Eltern oder eine andere volljährige Person dies beaufsichtigen.
Notwendig ist, dass die Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregeln sichergestellt wird.
Auch öffentliche Plätze und Straßen können im Rahmen von Aktivitäten der Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe oder im Rahmen von nachbarschaftlich organisierter Kinderbetreuung wieder betreten und genutzt werden.
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