Mit der neuen Umgangsverordnung öffnet die Stadt Storkow ihre Häuser

Die Eindämmungsverordnung wurde durch die neue Umgangsverordnung ab dieser Woche abgelöst. Wichtigste Änderungen sind: die Kontaktbeschränkungen werden aufgehoben, aber alle Abstand- und Hygieneregeln gelten weiterhin.

 

Ab dem 22.06.20 wird das Rathaus wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Im Rathaus gilt für die Bürger eine Maskenpflicht. Die Sprechzeiten sind wieder ganz normal und die Bürger benötigen keine Termine und telefonische Anmeldung mehr.

 

Für die Vermietungen der Burg, der Feuerwehr- und der Gemeindehäuser hat die Stadtverwaltung Hygienekonzepte erstellt. Alle Häuser öffnen wieder und sind zur Vermietung freigegeben. Die maximale Personenanzahl wird an der Größe des zu vermietenden Raumes festgemacht, pro 2,7 m2  eine Person. Für jedes Objekt wurde die Anzahl ermittelt. Für alle Vermietungen gilt: Der Mieter ist für die Umsetzung der Hygienevorschriften verantwortlich.

 

Die Sitzungen des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse finden von nun an unregelmäßig statt, die nächste im Juli. Der Stab arbeitet derzeit an einem Corona-Gesamt-Feedback für Storkow, um auf ähnliche Lagen besser vorbereitet zu sein.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Mi, 17. Juni 2020

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