Meldepflicht bei Feuerbrand an Obstbäumen
Der Feuerbrand ist eine meldepflichtige Erkrankung, ausgelöst durch ein Bakterium und betrifft vor allem diverse Obstbaumarten.
Durch kleine Verletzungen, z.B. durch Hagel, finden die Bakterien ihren Weg in den Baum und hohe Luftfeuchtigkeit in Verbindung mit warmen Temperaturen bieten dem Erreger ein perfektes Vermehrungsumfeld.
Anzeichen für eine Infektion sind unter anderem eine braune bis schwarze Färbung der Blätter, die von dem Mittelnerv aus beginnt und auch Blüten und Früchte betrifft. Die befallenen Pflanzenteile beginnen abzusterben und die Jungtriebe bilden eine auffällige Hakenkrümmung. Außerdem kann sich zunächst heller Schleim an den betroffenen Stellen bilden, der sich im Verlauf der Zeit bräunlich färbt.
Andere Erkrankungen weisen ähnliche Symptome auf, ein Befall kann also erst durch einen Labortest eindeutig bestimmt werden.
Nichtsdestotrotz ist ein Befall oder der Verdacht eines Befalls dem Pflanzenschutzdienst unter Angabe der Pflanzenart, dem Standort, des Umfangs des Bestandes, sowie der Herkunft der Pflanzen (wenn sie vor höchstens 2 Jahren gepflanzt wurden) anzuzeigen.
Hierzu sind folgende Kontaktdaten zu verwenden: Tel.: 033201 – 4588204, Email:
Sollte der Erreger des Feuerbrands festgestellt werden, sind die entsprechenden Pflanzenteile großzügig zu entfernen und das Werkzeug anschließend zu desinfizieren. Das Schnittgut muss komplett entsorgt werden (z.B. durch Verbrennen) um eine erneute Ausbreitung zu verhindern. Pflanzenschutzdienst und Fachkräfte im gärtnerischen Bereich können hierzu genauer informieren.
(weitere Informationen: Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit, www.isip.de (Pflanzenschutzdienst Brandenburg)
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