Information zur Erstattung der Elternbeiträge
Sehr geehrte Eltern,
am 28.01.2021 wurde eine Richtlinie beschlossen (2. RL Kita Elternbeiträge Corona 2021), die einen finanziellen Ausgleich für die Nichtinanspruchnahme bzw. der nur teilweisen Inanspruchnahme (max. 50 %) des Kitaplatzes schaffen soll. Demnach ist es uns nun möglich, Ihnen rückwirkend ab dem 04.01.2021 Ihre Beiträge zu erstatten, wenn Sie:
- zu 100 % keine Betreuungsleistung in Anspruch genommen haben bzw.
- die Betreuungsleistung zu maximal 50 % der vertraglich vereinbarten Leistung erfolgte.
Die Richtlinie sieht dabei eine entsprechende Vereinbarung mit den Eltern vor. Aufgrund der Anwesenheitslisten werden für den Monat Januar 2021 die Elternbeiträge bei Vorliegen dieser Voraussetzung zurückerstattet. Künftig bitten wir Sie jedoch, verbindlich und im Vorfeld anliegendes Formular zu verwenden, um die benötigten Betreuungstage explizit festzulegen.
Sofern Sie eine Erstattung der Beiträge erhalten wollen, reichen Sie uns bitte Ihren Betreuungsbedarf bis zum 10.02.2021 und künftig bis zum 5. des laufenden Monats ein.
Für Rückfragen stehen Ihnen selbstverständlich Ihre Kitaleitung zur Verfügung.
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