Pflichtumtausch der Führerscheine in Deutschland

 

Mit der Verkündung der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2019, (BGBl. I 2019 Nr. 7 S. 218 vom 18. März 2019) wurde der Pflichtumtausch der Führerscheine bekanntgegeben, deren Ausstellung vor dem 19. Januar 2013 erfolgte.

 

Weitere Informationen bzw. eine Übersicht zum Pflichtaustausch bekommen Sie HIER.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Mi, 10. März 2021

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