Pflichtumtausch der Führerscheine in Deutschland
Mit der Verkündung der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2019, (BGBl. I 2019 Nr. 7 S. 218 vom 18. März 2019) wurde der Pflichtumtausch der Führerscheine bekanntgegeben, deren Ausstellung vor dem 19. Januar 2013 erfolgte.
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