Öffentliche Bekanntmachung zur Öffnung von Schulen und Kitas

 

Aufgrund der seit dem 15. April 2021 im Landkreis Oder-Spree kontinuierlich sinkenden 7-Tage-Inzidenz hatte der Landrat unverzüglich, nachdem gesetzlich die Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen zum 24. April 2021 angeordnet worden war, die Erteilung einer Ausnahme für die vorzeitige Wiederöffnung der Einrichtungen bei dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gestellt. Diese Ausnahme wurde durch das Ministerium am 28. April 2021 unter der Voraussetzung erteilt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert unter 165 Neuinfektionen bleibt.

 

Mit Blick auf die deutliche Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 165 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern an nunmehr vier aufeinanderfolgenden Werktagen nach dem 24. April 2021 gibt der Landkreis Oder-Spree in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gemäß § 28b Absatz 3 Satz 6, 8 und 9 in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 1 Satz 3 und Satz 4 des Infektionsschutzgesetzes bereits am heutigen Tag die Wiederöffnung von Schulen und Kindertagesstätten mit Wirkung ab dem 03. Mai 2021 bekannt.

 

1. Der Schulbetrieb in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ist in Form von Wechselunterricht zwischen Präsenz- und Distanzunterricht und bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte im Präsenzunterricht wieder gestattet. Für Abschlussklassen und Förderschulen gelten weiterhin gesonderte Regelungen zum Unterrichtsbetrieb.

 

2. Der Betrieb von erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist unter Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte wieder gestattet.

 

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schulbetrieb mit Präsenz- und Wechselunterricht regelt § 17 Absatz 4 Nummer 1-4 und Absatz 5 der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zuletzt geändert am 23. April 2021.

 

Durch die vorzeitige Bekanntmachung soll sichergestellt werden, dass Kindertageseinrichtungen sowie Schulen organisatorische Vorbereitungen rechtzeitig treffen können.

 

Rolf Lindemann
Landrat

 

Bekanntmachung vom 29. April 2021: Außerkrafttreten verschärfender Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz

 

Pressestelle Landkreis Oder-Spree

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Fr, 30. April 2021

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