Geflügelpest: Stallpflicht wird vollständig aufgehoben
Das aktuelle Geflügelpestgeschehen in Brandenburg ist rückläufig. Seit mehr als zwei Wochen konnte kein Virus bei Wildvögeln und seit sieben Wochen kein neuer Ausbruch bei Hausgeflügel nachgewiesen werden. Alle tierseuchenrechtlichen Sperrmaßnahmen können darum durch die Landkreise aufgehoben werden, das hat das Verbraucherschutzministerium heute in einem Erlass den Kreisveterinärämtern bekannt gegeben.
Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, die zur Minimierung des Risikos des Erregereintrags in die Geflügelbestände auf Grund der Geflügelpest-Verordnung gelten, müssen von allen Geflügelhaltern weiterhin eingehalten werden.
Brandenburg führt zudem das Wildvogelmonitoring intensiv fort. Sollten dabei zukünftig weitere Geflügelpestfälle bei Wildvögeln festgestellt werden, können die Veterinärbehörden der betroffenen Landkreise die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen. Dies kann eine zeitlich und örtlich begrenzte Aufstallung von Geflügelbeständen beinhalten.
- Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Aviären Influenza bei GeflügelPDF-Datei:56 kB, Stand:5. Mai 2021, Beschreibung:Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auszug aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Quelle: Landkreis Oder-Spree
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