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Elterninformation: Testkonzept für Kinder in der Kindertagesbetreuung im vorschulischen Bereich

 

Kurzinformation für die Eltern/Personensorgeberechtigten:

 

Die Tests sind freiwillig und ab morgen (11. Mai 2021) in den städtischen Einrichtungen kostenlos verfügbar.

 

In der aktuellen Fassung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist keine landesweite Testpflicht für Kinder im vorschulischen Bereich verankert. Dies schließt nicht aus, dass Landkreise oder kreisfreie Städte hierzu gesonderte Entscheidungen aus Infektionsschutzgründen über eine Allgemeinverfügung treffen können.


Das flächendeckende Angebot der Selbsttests ist ein freiwilliges Angebot an die Träger und Eltern/Personensorgeberechtigten.

 

  • Die Mehrzahl der Ergebnisse von Antigen-Selbsttests ist korrekt, Selbsttests sind allerdings nicht so zuverlässig wie PCR-Tests.
  • Ein positives Ergebnis mit einem geeigneten Antigentest (Selbsttest/ Schnelltest) stellt zunächst einen Verdacht auf eine SARS-CoV-2- Infektion dar. Es ist jedoch noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion. Die Diagnose wird erst durch den nachfolgenden PCR-Test und die ärztliche Beurteilung gestellt.
  • Auch bei einem negativen Ergebnis eines Selbsttests gilt daher das in den Ergänzungen zum Hygieneplan betreffend Infektions- und Arbeitsschutz in den Kindertagesstätten in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID 19 Ausgeführte:
    Kinder mit für COVID-19 typischen Krankheitssymptomen oder bei Auftreten von COVID-19 verdächtigen Erkrankungsfällen im direkten familiären Umfeld sollen nicht in die Kindertagestätte gebracht bzw. geschickt werden.

 

Wo und durch wen werden die Tests durchgeführt?

 

Die Selbsttests werden in der Regel zu Hause durchgeführt.


Der Träger bzw. die Kindertagespflegeperson können für bestimmte Einzelfälle entscheiden, auch Tests in den Einrichtungen durchzuführen. Soweit die Selbsttests in der Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle durch geschultes bzw. eingewiesenes Personal durchgeführt werden, soll das immer in Anwesenheit der Eltern/der Personensorgeberechtigten und mit ihrer Zustimmung erfolgen. Ein Anspruch gegenüber dem Träger bzw. der Einrichtung, Testungen auch in der Einrichtung/Kindertagespflegestelle anzubieten, besteht jedoch nicht. Ein solches Angebot ist vielmehr abhängig von den personellen, räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten vor Ort und in der Regel nur auf begründete Einzelfälle (z.B. bei sonderpädagogischen, behinderungsbedingten Förderbedarfen) begrenzt.

 

Wie und wann soll getestet werden?
Darüber informiert der Träger der Einrichtung bzw. die Kindertagespflegeperson die Eltern/Personensorgeberechtigten.


Genesene oder geimpfte Kinder sind nicht in die Testkonzeption einzubeziehen. War Ihr Kind bereits erkrankt und ist nachweislich genesen bzw. seit 14 Tagen vollständig geimpft und symptomfrei,
dann muss Ihr Kind nicht mehr getestet werden.

 

Positives Testergebnis – Was tun?
Zeigt der Selbsttest ein positives Ergebnis an, so müssen die betroffenen Kinder von anderen Personen isoliert werden.
a. Wurde der Selbsttest zu Hause durchgeführt, dürfen die Kinder nicht mehr in die Kindertagesstätte/die Kindertagespflegestelle gebracht werden – die Kindertagesstätte/die Kindertagespflegestellt muss darüber in Kenntnis gesetzt werden. Es muss Ihrerseits unverzüglich die Abklärung in einem Testzentrum, beim Hausarzt oder Kinderarzt erfolgen.
b. Wurden die Kinder in der Kita unter Beisein der Eltern/der Personensorgeberechtigten getestet, sind sie unverzüglich von den anderen Kindern zu separieren. Sie müssen mit dem Kind sofort die Kindertagesstätte/die Kindertagespflege verlassen. Es muss unverzüglich durch Sie die Abklärung in einem Testzentrum, beim Hausarzt oder Kinderarzt erfolgen.
c. Erst wenn der PCR-Test ebenfalls positiv ist, liegt tatsächlich eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion vor.

d. Bis zur Vorlage des Ergebnisses des PCR-Tests müssen sich die betroffenen Kinder (Kinder mit positivem Selbsttest) in häusliche Quarantäne begeben. Es wird empfohlen, aufgrund des
Verdachtes einer Infektion auch die Geschwisterkinder nicht in die Kindertagesstätte/ die Kindertagespflegestelle zu bringen.
e. Die Eltern/Personensorgeberechtigten unterrichten die Kita-Leitung bzw. die Kindertagespflegeperson über einen positiven PCR-Test und bei Kenntnis über die eingeleiteten
Maßnahmen des Gesundheitsamtes.


Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
hinterlegt: https://mbjs.brandenburg.de/corona-aktuell/kita-und-hort.html.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Mo, 10. Mai 2021

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