Bürgerinformation: Sachverhalt zum Bürgerentscheid am 05.09.2021

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat am 25.02.2021 in nichtöffentlicher Sitzung mit dem Beschluss Nr. 236/2021 mehrheitlich beschlossen, die beiden Grundstücke Am Markt 13 und 14 zu einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt 500.000 Euro zu erwerben, wenn Fördermittel dafür gewährt werden. 


Bürgerbegehren/Bürgerentscheid:

 

Gegen diese Entscheidung der Stadtverordneten hat sich eine Bürgerinitiative gegründet. Diese initiierte ein Bürgerbegehren, das durch die Kommunalaufsichtsbehörde für zulässig erklärt wurde. Hierzu findet nun am 05.09.2021 ein Bürgerentscheid gemäß § 15 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg statt.

 

Sie haben für den 5. September 2021 eine Abstimmungsbenachrichtigungskarte erhalten.


Sachverhalt:

 

Die Verkehrswertgutachten zu den Grundstücken liegen vor und beziffern die Verkehrswerte für Am Markt 13 mit 290.000 Euro und 31.000 Euro für  Am Markt 14. Für den Erwerb beider Grundstücke sowie den Abriss Am Markt 14 wurden Städtebaufördermittel beantragt und bewilligt. Damit können 66 % des Verkehrswerts sowie der Abrisskosten durch Bund und Land gefördert werden. Bei einem Verkehrswert von 321.000 Euro wären das also insgesamt 214.000 Euro Fördermittel für den Erwerb der Grundstücke und bei geschätzten 120.000 Euro Abrisskosten 80.000 Euro Fördermittel für den Abriss. 

 

Derzeit hat die Stadt zwei Mietobjekte am Markt: Ein Mietvertrag besteht für das Objekt Am Markt 13, in dem das Familienzentrum der Stadt durch die Stadt selbst betrieben wird. Ein weiterer Mietvertrag besteht für das Objekt  Am Markt 4, in dem das Haus der Begegnung durch eine Hilfsorganisation betrieben wird. Die Mieten würden mit dem Kauf der Immobilien wegfallen.

 

Ein Konzept für das Projekt „Am Markt 13 und 14“ gibt es noch nicht. 

 

Das Konzept soll gemeinsam mit den Bürgern in öffentlichen Workshops entwickelt werden. Mit diesem Verfahren hat die Stadt Storkow (Mark) u.a. bei der Stadtleitbildung und beim Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) gute Erfahrungen gemacht. 

 

Es könnte z.B. ein Mehrgenerationenhaus entstehen, das das Familienzentrum und das Haus der Begegnung vereint. Aber es gibt noch viele konstruktive weitere Ideen, die diskutiert werden können, z.B. eine öffentliche Toilette, durch die Stadt geförderte Ladenräume für regionale Produkte, ein Gemeindehaus für die Kernstadt mit den gleichen Möglichkeiten wie in den Gemeindehäusern in den Ortsteilen.

 

Finanzielle Betrachtung:

 

Aufwendungen/Auszahlungen (Aufw./Ausz.) und Erträge/Einzahlungen (Ertr./Einz.) laut Haushaltsplan (HHPl):

 

Jahr Aufw./Ausz. lt. Haushaltsplan (HHPi) Ert./Einz. lt. HHPl Saldo
2021

500.000 EUR Kaufpreis 
     1.500 EUR Grundbucheintragung
   32.500 EUR Grunderwerbssteuer  
 534.000 EUR Auszahlungen insgesamt

 

   70.700 EUR Mietaufwendungen für zwei Objekte und Betreibungsaufwendungen für das Haus der Begegnung
 

 

 

 

214.000 EUR Förderung

 

 

 

320.000 EUR

70.700 EUR

2022 72.700 EUR Mietaufwendungen für zwei Objekte und Betreibungsaufwendungen für das Haus der Begegnung keine 72.700 EUR
2023 74.700 EUR Mietaufwendungen für zwei Objekte und Betreibungsaufwendungen für das Haus der Begegnung keine 74.700 EUR
2024 76.700 EUR Mietaufwendungen für zwei Objekte und Betreibungsaufwendungen für das Haus der Begegnung keine 76.700 EUR

 

  • Wenn man von 323.000 Euro effektivem Kaufpreis ausgeht (Kaufpreis zzgl. Kaufnebenkosten abzügl. Fördermittel) und die Aufwendungen für Miete und Betreibungskosten in Ansatz bringt, hätte sich der Kauf nach fünf Jahren amortisiert.
  • Geht man davon aus, dass das Haus der Begegnung nicht mehr durch eine Hilfsorganisation betreut wird, wäre der effektive Kaufpreis nach 9,5 Jahren abgegolten (also nur die Mieten für beide Objekte).
  • In beiden Fällen sind eventuelle Erträge aus Vermietung weiterer Räumlichkeiten nicht berücksichtigt. Mietsteigerungen sind in beiden Fällen nicht einkalkuliert.
  • Es ist nicht sicher, was nach 2024 mit dem Gebäude Am Markt 13 passiert, da der Mietvertrag dann endet. Eventuell benötigt die Stadt dann eine neue Räumlichkeit für das Familienzentrum
  • Sollte der Grunderwerb nicht erfolgen, würden die Fördermittel u. U. an das Land zurückerstattet werden müssen.


Abstimmung:

 

Stimmberechtigt nach Brandenburgischem Kommunalwahlgesetz sind Einwohner der Stadt Storkow (Mark) ab dem 16. Lebensjahr.

Per Brief oder persönlich am Sonntag, dem 5. September 2021 von 8 bis 18 Uhr im Abstimmungslokal können die Stimmberechtigten darüber abstimmen, ob der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 236/2021 vom 25.02.2021 zum Erwerb der Grundstücke Am Markt 13 und 14 aufgehoben wird. 


JA-Stimme bedeutet:

 

Sollen die beiden Grundstücke nicht durch die Stadt erworben werden, muss die Frage mit JA beantwortet werden. Wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf JA lautet und diese Mehrheit mindestens 25 % der Stimmberechtigten beträgt, wird der Beschluss Nr. 236/2021 vom 25.02.2021 aufgehoben. Der Erwerb der Grundstücke findet dann nicht statt.

 

NEIN-Stimme bedeutet:


Sollen die Grundstücke durch die Stadt erworben werden (unter der Gewährung von Fördermitteln), muss mit NEIN gestimmt werden. Wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf NEIN lautet oder wenn weniger als 25 % der Stimmberechtigten mit JA stimmen, wird der genannte Beschluss nicht aufgehoben. Der Erwerb findet dann unter den genannten Voraussetzungen statt.
 


Cornelia Schulze-Ludwig
Bürgermeisterin

 

DAS VORLÄUFIGE ABSTIMMUNGSERGEBNIS WIRD NACH DEN AUSZÄHLUNGEN UNTER AKTUELLES/NACHRICHTEN BEKANNTGEGEBEN.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Fr, 03. September 2021

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