ELTERINFORMATION: Nachweispflicht Masernimpfung bei Kita/Hortbesuch

 

Liebe Eltern,


am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei dem Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen lmpfkommission empfohlenen Masern-lmpfungen vorweisen müssen.

 

Nichtgeimpfte Kinder müssen vom Besuch der Kindertageseinrichtungen ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass der lnfektionsschutz einen höheren Stellenwert hat, als der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

 

Der Nachweis kann durch die Vorlage des lmpfausweises oder durch ein ärztliches Attest, aus dem eine bereits erlittene Erkrankung hervorgeht, erbracht werden.

 

Die entsprechenden Nachweise müssen laut Gesetz bis zum 31.12.2021 in den Kindertageseinrichtungen vorliegen.

 

Aufgrund der Schließzeiten in den Einrichtungen bitten wir Sie deshalb, die Nachweise bis zum 22.12.2021 zwingend in der Einrichtung lhres Kindes anzugeben. Sollten Sie diesen Nachweis nicht bis zu diesem Datum erbringen, darf lhr Kind ab 01.01.2022 nicht in der Einrichtung aufgenommen werden.

 

Für Rückfragen stehen wir und auch die Einrichtungsleiterinnen lhnen gerne zur Verfügung.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Do, 09. Dezember 2021

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