Corona-Maßnahmen: Ab 27. Dezember strengere Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


ab heute gelten strengere Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Nach dem Bund-Länder-Beschluss kurz vor Weihnachten hat die Brandenburger Landesregierung am 23.12.2021 in einer Schaltkonferenz die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung aktualisiert. Die geänderte Corona-Verordnung ist in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum Ablauf des 19. Januar 2022. Einen entsprechenden Link zur „Zweiten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 2. SARS-CoV-2-EindV) - zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2021“ finden Sie hier: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/2__sars_cov_2_eindv


Grob zusammengefasst bedeutet die Änderung für Geimpfte und Genesene: Ab dem 27. Dezember 2021 sind für sie private Zusammenkünfte drinnen und draußen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Dies ist angesichts der rasanten Verbreitung der neuen Omikron-Variante des Coronavirus notwendig. Bereits seit längerem gilt: Sobald eine ungeimpfte Person an einer privaten Zusammenkunft teilnimmt, ist das Treffen auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden bei diesen Personenobergrenzen nicht mitgezählt.


Tanzveranstaltungen in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind im Land Brandenburg bereits seit dem 15. Dezember 2021 verboten.


Schnelltests können zusätzliche Sicherheit im Alltag geben und helfen, Mitmenschen zu schützen. Das gilt besonders für größere Treffen an Weihnachten. Deshalb sind alle Brandenburgerinnen und Brandenburger aufgerufen, sich vor privaten Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes vorsorglich zu testen (entweder mit einem Antigen-Schnelltest zur Selbstanwendung oder per kostenfreiem Bürgertest zum Beispiel in einer Teststelle; die Öffnungszeiten unserer Teststelle auf dem Storkower Marktplatz entnehmen Sie hier: https://isa-serini.de/ ).


Mit den bisherigen Corona-Maßnahmen ist es zwar gelungen, die vierte Welle (Delta-Variante) zu bremsen. So ist die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz in den vergangenen Wochen gesunken. Allerdings überschreitet dieser Indikator weiterhin den gültigen Alarmwert (200) in allen Landkreisen und kreisfreien Städten deutlich. Zudem ist Brandenburgs Sieben-Tage-Inzidenz nahezu doppelt so hoch wie im Bund. Die Lage in den Krankenhäusern und der Rettungsdienste ist weiterhin sehr ernst. Da sich die Virusvariante Omikron sehr viel schneller und einfacher überträgt, ist damit zu rechnen, dass bereits in Kürze die Infektionszahlen extrem steigen werden.


Welche Kontaktbeschränkungen gelten jetzt nach Weihnachten und an Silvester?


Ab dem 27. Dezember 2021 gelten in Brandenburg diese Kontaktbeschränkungen für private Treffen: Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum, an denen nicht ausschließlich geimpfte Personen und genesene Personen teilnehmen, sind weiter nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit den Angehörigen des eigenen und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zulässig. Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum, an denen ausschließlich geimpfte Personen und genesene Personen teilnehmen, sind drinnen und draußen mit bis zu 10 gleichzeitig Anwesenden zulässig. Weiterhin sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr hiervon ausgenommen.


Wichtig: In Hotspot-Regionen gilt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte auch in der Silvesternacht. Das bedeutet: Ungeimpfte dürfen sich dort in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht im öffentlichen Raum aufhalten.


Was gilt für Silvester-Feiern? Wie bereits im vergangenen Jahr wird an Silvester und am Neujahrstag ein Ansammlungsverbot umgesetzt. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist auch in diesem Jahr deutschlandweit generell verboten. Für private Silvester-Feiern gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind drinnen und draußen nur mit maximal zehn Personen erlaubt (Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind hiervon ausgenommen). Sobald eine ungeimpfte Person an einer privaten Zusammenkunft teilnimmt, gilt: Das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.


Welche Regeln gelten in Gaststätten? Für den Bereich Gaststätten gibt es keine Änderungen bei den Corona-Regeln. Damit gilt weiterhin im Land Brandenburg die 2G-Regel in Gaststätten. Zutritt haben also ausschließlich: geimpfte Personen, genesene Personen, Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Bedingung: negativer Testnachweis), Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde; die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen (Bedingungen: negativer Testnachweis und Pflicht, grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen), Die Personendaten aller Gäste müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden. In geschlossenen Räumen muss regelmäßig gelüftet werden. Und alle Personen müssen eine medizinische Maske tragen, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten.


Was gilt für private Feiern in Gaststätten? Wenn die Dienstleistung der Gaststättenbetreiber (Bewirtung) in Anspruch genommen wird, gilt auch für private Feiern in Gaststätten: 2G, Kontakterfassung, Lüften und Maskenpflicht. Wenn nur ein Raum gemietet wird, aber keine Dienstleistung der Gaststättenbetreiber in Anspruch genommen wird, gelten die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte.


Was gilt für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter? Veranstalterinnen und Veranstalter von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen: die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen, die Zutrittsgewährung ausschließlich nach der 2G-Regel, die Erfassung der Personendaten aller Besucherinnen und Besucher in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung, in geschlossenen Räumen den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft, das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen; die Tragepflicht gilt nicht für Personen, die sich auf einem festen Sitzplatz aufhalten, sofern zwischen den Sitzplätzen ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten wird. Veranstalterinnen und Veranstalter von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter haben die Möglichkeit, sich für die 2G-Plus-Regel zu entscheiden. Dann müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.


Wichtig: Tanzveranstaltungen sind landesweit verboten! Tanzveranstaltungen dürfen auch nicht an Silvester in Gaststätten oder Hotels stattfinden.


Wichtig: Großveranstaltungen sind landesweit verboten! Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt. Das betrifft insbesondere Sport- und Kulturveranstaltungen wie zum Beispiel Bundesligaspiele oder Konzerte (Ausnahme: Autokinos, Autokonzerte).


Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Verordnung, denn dies ist nur eine kleine Zusammenfassung ( https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/2__sars_cov_2_eindv)

 

 

Ich wünsche Ihnen allen einen guten Rutsch, sowie ein frohes und gesundes neues Jahr. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Schulze-Ludwig
Bürgermeisterin

 

Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Mo, 27. Dezember 2021

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