Elterninformation zur Testpflicht ab 7. Februar im Kindergartenbereich
Liebe Eltern,
am 15.01.2022 ist die Dritte Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft getreten.
Damit gilt ab dem 07.02.2022 eine Testverpflichtung für alle Kinder die im vorschulischen Alter in der Kinderkrippe, im Kindergarten und einer Kindertagespflegestellen betreut werden. Für den Hort besteht bereits eine Testverpflichtung, die über die Testpflicht der Schule sichergestellt wird.
Ab dem 07.02.2022 dürfen nur noch getestete Kinder (ab dem ersten Lebensjahr) in der Kindertagesstätte betreut werden.
Der Zutritt zur Kindertagesstätte der Kinder im Alter vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung ist nur dann gestattet, wenn für das jeweils betreute Kind an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche ein Testnachweis vorgelegt wird. Als Nachweis ist eine von einer oder einem Sorgeberechtigten selbst unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Antigen-Tests zur Eigenanwendung zu lässig.
Die kostenfreien geeigneten Tests und das Nachweisformular erhalten Sie in der Kita, in der Ihr Kind betreut wird.
Geimpfte und genesene Kinder sind, gemäß § 6 Abs. 2 Nummer 3 Eindämmungsverordnung, vom Zutrittsverbot und damit von einer Testverpflichtung ausgenommen. Auch Bringe- und Abholpersonen (z.B. Eltern) sind derzeit vom Zutrittsverbot und Testpflicht ausgenommen.
Für Rückfragen können Sie sich gern an die Kitaleitungen, Frau Schulze-Schwertfeger (Altstadtkita), Frau Wankmüller (Kanalkieker), oder an die Sachbearbeiterin für Kitas, Frau Siebenhaar (Telefonnummer 033678-68435), wenden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Götze
Leiterin Haupt- und Bürgeramt
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