Elterninformation zur geplanten EIternbeitragsentlastung im Rahmen des Brandenburg-Pakets

Liebe Eltern,


aus den Berichterstattungen der Medien konnten Sie vielleicht entnehmen, dass eine kurzfristige Änderung des Kita-Gesetzes in Vorbereitung ist. Das Ziel soll es sein, die Eltern bei den Beiträgen zur Kindertagesbetreuung deutlich zu entlasten.


Folgende vorbehaltliche Regelungen könnten ab dem 01.01.2023 in Kraft treten:
Die bisherige Beitragsfreiheit von Sozialtransferleistungsempfängern und Geringverdienenden bis 20.000 Euro soll weiter gelten, d.h. diese Personensorgeberechtigte müssten weiterhin keinen Elternbeitrag zahlen.

 

Zur weiteren Entlastung der Eltern sollen zusätzlich ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 auch die Personensorgeberechtigten beitragsfrei werden, die über ein geringeres Elterneinkommen bis 35.000 Euro netto im Jahr verfügen und es sollen Elternbeitragsgrenzen ab einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen über 35.000 Euro bis 55.000 Euro eingeführt werden.


Da der Landtag über Änderungen des Landesrechts entscheidet und daher auch erst noch über den endgültigen lnhalt des Brandenburg-Pakets und weitere Änderungen des Kitarechts, voraussichtlich am 16. Dezember 2022, befinden muss, werden wir Sie Anfang Januar 2023 über die festgelegten Regelungen und Verfahrensweise informieren.


Wichtig für die Anwendung der genannten Regelungen ist, die Vorlage der aktuellen Einkommensnachweise aus dem Jahr 2022.


Für Rückfragen können Sie sich gern an Frau Siebenhaar (Telefonnummer 033678/68-435), wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag

J. Götze
Leiterin Haupt- und Bürgeramt der Stadt Storkow (Mark)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Mi, 07. Dezember 2022

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