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Bürgerbudget 2024: jetzt sind wieder Ideen gefragt!

Bis Ende Juni können Vorschläge für Projekte bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.

 

Wie kann die Stadt Storkow (Mark) mit ihren Ortsteilen noch schöner werden? 2021 wurde erstmalig über das Bürgerbudget in der Stadt Storkow (Mark) abgestimmt. Seitdem haben die StorkowerInnen jährlich die Möglichkeit, über die Gelder und ihre Verwendung mitzubestimmen und Vorschläge einzureichen. Die Umsetzung erfolgt in der Regel im Folgejahr. Alle BürgerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Storkow (Mark) und deren Ortsteile haben und zum Stichtag 30.06.2023 mindestens 16 Jahre alt sind, sowie alle gemeinnützigen Vereine, Träger, Organisationen und Institutionen, können Vorschläge einreichen und darüber abstimmen. Ziel soll es sein, den StorkowerInnen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv an der Verwendung der öffentlichen Gelder zu beteiligen und mitzubestimmen. Damit sollen auch die bürgerliche Arbeit sowie das Ehrenamt der Stadt gefördert und gemeinwohlorientierte Projekte unterstützt und ermöglicht werden. Die Höhe des Bürgerbudgets beträgt auch in diesem Jahr insgesamt 20.000 Euro. Die Einzelmaßnahme soll nicht mehr als 5.000 Euro kosten. Maßnahmen, die auf Dauer angelegt sind und kontinuierliche Folgekosten in Höhe von mehr als 1.000 Euro für Instandhaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung jährlich nach sich ziehen, wie z.B. Mieten, Honorare, können im Bürgerbudget keine Berücksichtigung finden. Die Maßnahme muss innerhalb von zwei Jahren realisiert werden können.

 

Die Vorschläge können ganzjährig eingereicht werden. Stichtag ist der 30. Juni. Später eingereichte Vorschläge gehen in das Verfahren des nachfolgenden Bürgerbudgets ein.

 

Nutzen Sie das bereitgestellte Online-Formular im Internet (www.buergerbudget.storkow.de), schreiben Sie einen Brief oder eine E-Mail () oder kommen Sie persönlich im Bürgerbüro der Stadtverwaltung vorbei und geben Sie Ihren Vorschlag ab.

 

Die Stadt Storkow (Mark) muss für die Umsetzung der Maßnahme zuständig sein. Der Vorschlag soll der Allgemeinheit zugute kommen. Auch dürfen die Vorschläge nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

 

Die Abstimmung erfolgt vom 1.10.2023 bis zum 31.10.2023 über das Online-Abstimmungsverfahren auf der Internetseite der Stadt Storkow (Mark) und im Rahmen einer schriftlichen Vor-Ort-Abstimmung im Rathaus Storkow (Bürgerbüro) zu den Sprechzeiten durch die StorkowerInnen. Abstimmen dürfen alle StorkowerInnen, die am 1.10.2023 mindestens 16 Jahre alt sind. Die Vorschläge werden in der Reihenfolge, der auf sie entfallenen Stimmen realisiert und von der Stadtverwaltung direkt umgesetzt, bis das zur Verfügung stehende Budget in Höhe von insgesamt 20.000 Euro aufgebraucht ist. Jede/r StorkowerIn hat maximal 5 Stimmen, die beliebig auf die zur Wahl stehenden Vorschläge verteilt werden dürfen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Mi, 24. Mai 2023

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