GARAGEN: Komplexe aus DDR-Zeiten sind nunmehr städtisches Eigentum. Das müssen Nutzer wissen.
Zu DDR-Zeiten sind in Ostdeutschland Garagenkomplexe entstanden – in der Regel auf kommunalen Flächen. Die Besonderheit: Die Gebäude selbst waren im Eigentum der Nutzer. Das ist nun anders. „Jetzt gehören der Grund und Boden mit den darauf befindlichen Gebäuden zusammen und bilden eine gemeinsame Einheit“, erklärt das städtische Bauamt. Grundlage dafür war das sogenannte Schuldrechtsanpassungsgesetz. Demzufolge haben die Nutzer der Garagen keinen Anspruch darauf, dass sie im Fall eines Garagenabrisses von der Stadt entschädigt werden. Mit der Wiedervereinigung sind die meisten der 233 Garagen
auf städtischem Grund in den Besitz der Stadt übergegangen. Wer also seine Garage aufgibt, hat keine Möglichkeit, sich Geld für sein Garagengebäude zahlen zu lassen. Nur, wer vor dem 3. Oktober 1990 einen Vertrag abschloss, kann mit einem Ausgleich rechnen. Allerdings trifft das nur auf 20 Fälle in Storkow zu.
Was passiert mit den Garagen? Was aber passiert mit den Garagenkomplexen in Küchensee und Karlslust?
„Da die Stadt um die bestehende Nutzungsnachfrage weiß, wird auch weiterhin günstig verpachtet“, erklärt Bauamtsleiter Christopher Eichwald auf eine Anfrage der Stadtverordneten Christina Gericke. „Die Garagenkomplexe werden zunächst auch erhalten bleiben. Ob sich einzelne Standorte verändern oder auch ganz aufgegeben werden, wird zwischen Verwaltung und der Stadtverordnetenversammlung in enger Abstimmung geschehen.“ Allerdings gibt es nach Darstellung des Bauamtes ein Problem: Immer wieder verkaufen Garagennutzer ihre Unterstellplätze, obwohl sie dies nicht dürfen. „Allein die Stadt Storkow verpachtet und verwaltet die Garagen, die sich auf städtischen Grund befinden“, stellt Christopher Eichwald klar.
Nutzer von Garagen, die Fragen zu dem Komplex haben, können sich jederzeit an das Bauamt, Tel. 033678 68-430 (Frau Triepke), wenden.
(Text: Marcel Gäding, Medienbüro Gäding, Lokalanzeiger Nr. 06/2023)
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