Aktuelles vom WAS zum Thema Staatshaftungsgesetz

Am 20.03.2018 fand vor dem Oberlandesgericht Brandenburg die 1. Berufungsverhandlung zur Frage, ob eine Bürgerin Anspruch auf Schadenersatz für einen im Jahre 2011 gezahlten Beitrag nach dem Staatshaftungsgesetz hat, statt. Eine Bürgerin aus Bad Saarow hatte den Wasser- und Abwasserzweckverband „Scharmützelsee-Storkow/Mark" im Jahre 2016 darauf vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verklagt. Dieses entschied landesweit erstmals am 05.05.2017 zu diesem Thema gegen den Zweckverband. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig geworden.

 

In der Zwischenzeit urteilten in gleichartigen Fällen die Landgerichte Cottbus ebenso wie Frankfurt (Oder) gegen die Verbände, das Landgericht Potsdam wies den Anspruch der Bürger zurück. Zuletzt hatte auch das Landgericht Frankfurt (Oder) am 16.01.2018 den Antrag einer Bürgerin abgewiesen.

 

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte in der mündlichen Verhandlung am 20.03.2018 nun vorläufig festgestellt, dass das Staatshaftungsgesetz als Anspruchsgrundlage der Bürgerin gegen den Zweckverband nicht einschlägig ist und die Verantwortung für die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 entstandenen Situation „in der Sphäre der Landesregierung" gesehen.

 

Die Urteilsverkündung wurde auf den 17.04.2018 festgesetzt. Die Rechtsvertreter der Klägerin kündigten die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe an.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Fr, 23. März 2018

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Enkelfest: Längste Kaffeetafel der Region / Schönstes Kaffeeservice wird prämiert

Am Sonntag, dem 12. Mai, lädt Bürgermeisterin Cornelia Schulze-Ludwig von 15 bis 18 Uhr herzlich ...

Kommunalwahl: Absage der Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Kehrigk

Bekanntmachung zur Kommunalwahl am Sonntag, 09.06.2024 Absage der Wahl des Ortsbeirates des ...