Aufruf zur Bildung des Wahlausschusses
Mit Beginn der neuen Wahlperiode ist gemäß § 16 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) auch ein neuer Wahlausschuss zu bilden.
Gemäß § 16 BbgKWahlG besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter, dem stellvertretenden Wahlleiter und fünf Besitzern. Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, schriftlich Vorschläge bis zum 31. Januar 2019 für Beisitzer im Wahlausschuss zu unterbreiten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefon-Nr.: 033678/68405 gern zur Verfügung.
J. Götze
Wahlleiterin
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