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CORONA - Kontaktbeschränkungen bis 19. April verlängert

Im Land Brandenburg werden die am 23. März in Kraft getretenen umfangreichen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum Ablauf des 19. April verlängert. Sie galten bisher bis einschließlich 5. April. Das beschloss am 31. März das Kabinett in einer Telefonschaltkonferenz. Zugleich wurden einige Punkte der „SARS-CoV-2-Eindämmungsordnung“ präzisiert. Das Kabinett bestätigte einen neuen Bußgeldkatalog zur Durchsetzung der Festlegungen. Er sieht Strafen für wiederholte Verstöße gegen die Regeln von bis zu 25.000 Euro vor. Zugestimmt hat die Landesregierung der Verordnung mit dem Bund zu Überbrückungshilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbstständige.


Nach dem heutigen Beschluss wird der Aufenthalt auf öffentlichen Orten bis zum 19. April 2020, 24.00 Uhr untersagt. Damit wird die Geltungsdauer um zwei Wochen bis zum Ende der Osterferien verlängert. Öffentliche Orte sind nach der Eindämmungsverordnung insbesondere öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks. Um notwendige Wege zurücklegen zu können oder zum Beispiel Sport treiben zu können, gibt es folgende Ausnahmen:

 

  • Wege zum Einkauf für den täglichen Bedarf (zum Beispiel Lebensmittel oder zu Apotheken), Wahrnehmung beruflicher Tätigkeiten und zum Aufsuchen des Arbeitsplatzes,
  • Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen wie Arztbesuche, dazu gehören auch Psycho- und Physiotherapeuten, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist,
  • Abgabe von Blutspenden,
  • Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen außerhalb von Einrichtungen sowie zur Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich und zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • Begleitung Sterbender sowie zur Teilnahme an Beisetzungen im engsten Familienkreis,
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie zur Versorgung von Tieren,
  • Wahrnehmung dringend und nachweislich erforderlicher Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren.

 

Für weitere Informationen zum Bußgeldkatalog nutzen Sie folgenden Link:
Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung

 

Das Kabinett beschäftigte sich zudem erneut mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie. Angesichts der Corona-Krise stehen Teile der Wirtschaft auch in Brandenburg still. Für viele Unternehmen und Selbständige im Land bedeutet dies keine Umsätze und keine Einnahmen, wodurch sie in eine wirtschaftliche Notlage geraten können.


Für solche Fälle hat das Land eine sofortige und unbürokratische Hilfe organisiert. Brandenburg hat rasch gehandelt und bereits am 25. März für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und so genannte Soloselbstständige ein Sofortprogramm auf die Beine gestellt. Der Bund hat am Wochenende mit einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern über eine Soforthilfe für Kleinunternehmen im Umfang von 50 Milliarden Euro nachgezogen. Die Landesregierung stimmte der Vereinbarung heute zu. Das Programm wird durch die Länder umgesetzt, in Brandenburg unter dem Dach Soforthilfe Corona.
Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate. Anträge können bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.

 

Quelle: msgiv.brandenburg.de
Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Brandenburg

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Di, 31. März 2020

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