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CORONA - neue Fragen und Antworten

Muss ich fürchten, dass ich auf der Straße angehalten werden, wenn ich mit mehr als zwei Personen unterwegs bin?
Ja, allerdings. Die Ausnahmen zum Betreten öffentlicher Orte stehen unter dem Vorbehalt, dass der Aufenthalt entweder allein, oder in Begleitung der im selben Haushalt lebenden Personen oder einer nicht im selben Haushalt lebenden Person stattfindet. Dabei ist aber ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Ordnungsamt und Polizei kontrollieren bei Bedarf Personengruppen, die über dieser Zahl liegen.

 

Muss/kann/soll ich Verstöße melden? Und wenn ja: bei wem?
Bei Feststellung von Verstößen können diese der örtlich zuständigen Polizeiinspektion mitgeteilt werden, sofern das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt des Landkreises nicht erreichbar sind. Die Telefonnummern sind unter anderem auf der Webseite www.polizei.brandenburg.de zu finden. Die Polizei bittet allerdings darum, die Notrufnummer 110 nur für Notfälle zu nutzen und zu berücksichtigen, dass sich zum Beispiel die Mitteilung, dass sich auf einem ordnungsbehördlich gesperrten Spielplatz zwei Familien mit Kindern befinden, nicht zu einem Notfall gehört.

 

Gibt es Verstöße, die kein Bußgeld nach sich ziehen?
Der Bußgeldkatalog besagt nicht, dass jeder Verstoß zwangsläufig ein Bußgeld nach sich zieht. Zuallererst geht es bei Kontrollen darum, die Menschen auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und die Verstöße abzustellen.

Sollte die Aufnahme der Personalien notwendig werden, weil zum Beispiel ein Platzverweis erteilt werden muss, wird das Ordnungsamt im Anschluss entscheiden, ob ein Bußgeld notwendig ist und welche Höhe es im vorgegebenen Rahmen haben soll. Anders verhält es sich bei schweren Verstößen, die einen Straftatbestand erfüllen und daher nicht mehr mit einem Bußgeld, sondern mit Freiheitsstrafe geahndet werden können.
 
Muss ich damit rechnen, dass Ordnungsamt/Polizei an meiner Tür klingeln, um zu kontrollieren, ob Personen anwesend sind, die nicht zum Haushalt gehören?
Wenn der zwingende Verdacht bestehe, dass sich im Haushalt widerrechtlich Personen aufhalten, kann es auch hier zu einer Kontrolle kommen. Das Ordnungsamt und die Polizei erscheinen jedoch nicht anlasslos zur Kontrolle.
 
Wie kann ich belegen, dass ich aus triftigem Grund auf der Straße bin? Kann nicht jeder jederzeit behaupten, er wolle sich die Beine vertreten oder Sport machen?
In Brandenburg herrscht keine Ausgangssperre, sondern ein Kontaktverbot. Niemand wird kontrolliert, nur weil er auf der Straße unterwegs ist. Im Übrigen sind Spazierengehen und Bewegung an der frischen Luft ausdrücklich gestattet, es müssen nur die Abstandskriterien eingehalten werden.
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Fr, 03. April 2020

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