Neue Corona Verordnungen
Angesichts wieder steigender Infektionszahlen hat die Landesregierung die Brandenburger Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus mit kleinen Anpassungen bis zum 4. September verlängert. Das betrifft die SARS-CoV-2-Um-gangsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung. So wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden und Horten wie angekündigt in die Umgangsverordnung aufgenommen. Dies gilt jedoch nicht für Unterrichtsräume. Hier die Pressemitteilung der Staatskanzlei. Sobald die Verordnungen veröffentlichst sind, stellen wir sie auf unsere Homepage.
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