Meldung von Veranstaltungen an das Gesundheitsamt
Hinweis: Für private Feierlichkeiten besteht Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt des Landkreises Oder-Spree.
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Private Feierlichkeiten sind drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn unter Nennung des Ortes und der geplanten Teilnehmeranzahl dann anzuzeigen, wenn mehr als sechs Personen außerhalb des eigenen Haushalts zeitgleich anwesend sind.
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