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Inzidenzabhängige Festlegungen für die Stadt Storkow (Mark) im Umgang mit dem Coronavirus

In der Sitzung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Storkow (Mark) am 22.10.2020 wurden folgende Festlegungen getroffen:

 

Ab einer 7-Tage-Inzidenz über 35:

 

Freiwillige Feuerwehren - Versammlungen und Dienste sollen mit den entsprechenden Hygienemaßnahmen weiterhin durchgeführt werden, ab einer 50er Inzidenz wird neu bewertet. Die Termine der Alters- und Ehrenabteilung fallen bis Ende des Jahres aus und werden nachgeholt.
•    Schließung der Jugendclubs
•    Das Familienzentrum macht zunächst keine offene Angebote mehr. Nur noch kleinere Gruppenangebote mit Storkower Müttern.

 

Festlegungen ab einer 7-Tage-Inzidenz ab 50:

 

  • Schließung von:

- Gemeindehäusern
- Sporthalle am Horthaus
- öffentliche Toilette am Marktplatz
-  Familienzentrum

 

  • Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen
    > Burghof generell und Marktplatz an den beiden Markttagen
     

Diese Festlegungen sowie die Maßnahmen in der COVID19-Verordnung gelten ab Eintritt der Zahlen mindestens 10 Tage. Sollte das Infektionsgeschehen weiterhin steigen, ist der Landkreis angehalten über eine Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen festzulegen.

 


 

Veranstaltungen abgesagt bzw. verschoben

Coronabedingt werden die Veranstaltungen „Burgweihnacht“ und „Storkow leuchtet“ abgesagt. Wir werden für „Storkow leuchtet“ einen Ersatztermin im Frühjahr bekannt geben.


Ebenso abgesagt und verschoben wird die große Klassik-Veranstaltung in der Softline-Arena. Kleinere Veranstaltungen im großen Saal der Burg können noch mit den allgemeinen Hygienemaßnahmen und Abstandregeln, sowie Maskenpflicht durchgeführt werden.     

 

Die Sitzungen der Ortsbeiräte und der Gremien der Stadtverordnetenversammlung finden unter den Abstands- und Hygieneregeln statt.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Fr, 23. Oktober 2020

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