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Stadtverordnetenversammlung & Ortsbeiräte

 

Am 26. Mai 2019 fanden u.a. die Wahlen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) und der Ortsbeiräte der Ortsteile Alt Stahnsdorf, Bugk, Görsdorf b. Storkow, Groß Eichholz, Groß Schauen, Kehrigk, Klein Schauen, Kummersdorf, Limsdorf, Philadelphia, Rieplos, Schwerin, Selchow und Wochowsee statt.
 



Bekanntmachungen zu den Wahlen der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte der Stadt Storkow (Mark)

Amtsblatt Nr. 7 (PDF-Datei)

(u.a. mit der Korrektur der Bekanntmachung vom 21.06.2019, Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Bugk am Sonntag, dem 26. Mai 2019)
 

Amtsblatt Nr. 6 (PDF-Datei)

(u.a. mit der Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl der Stadtverordneten und der Wahl der Ortsbeiräte in den Ortsteilen der Stadt Storkow (Mark) am Sonntag, dem 26. Mai 2019)

 

Amtsblatt Nr. 5a/2019 (PDF-Datei)
(u.a. mit der Bekanntmachung über die Wahlzeit, Wahlbezirke/Wahllokale, die Anzahl der Stimmen bei jeder Wahl, Stimmzettel und Wahlverfahren für die Wahlen des Europäischen Parlaments, des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte am 26. Mai 2019 sowie der Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses für die Wahl am 26. Mai 2019)

 

Amtsblatt Nr. 5/2019 (PDF-Datei)
(Berichtigung der Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Stadtverordneten der Stadt Storkow (Mark) und für die Ortsbeiräte der Ortsteile (OT) Alt Stahnsdorf, Bugk, Görsdorf/b. Storkow, Groß Eichholz, Groß Schauen, Kehrigk, Klein Schauen, Kummersdorf, Limsdorf, Philadelphia, Rieplos, Schwerin, Selchow, Wochowsee der Stadt Storkow (Mark) - Stand 10.05.2019)

Amtsblatt Nr. 4/2019 (PDF-Datei)
(u.a. mit Punkt 3.) Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahlen des Europäischen Parlaments, des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte am 26.05.2019)


Amtsblatt 4a/2019 (PDF-Datei)
(Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Stadtverordneten der Stadt Storkow (Mark) und für die Ortsbeiräte der Ortsteile der Stadt Storkow (Mark) - Stand 05.04.2019, Achtung hierzu gibt es eine Berichtigung siehe Amtsblatt Nr. 5/2019!)

 

Amtsblatt Nr. 3/2019 (PDF-Datei)
(u.a. mit  der Zusammensetzung des Wahlausschusses, über die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge,  

Amtsblatt Nr. 1/2019 (PDF-Datei)
(u.a. zur Speicherung personenbezogener Daten, zum Wahlkreis, Bekanntmachung zu den Wahlen) 

 



Allgemeine Fragen zur Wahl am 26. Mai 2019:

Wann wird gewählt?
Am 26. Mai 2019 von 8 bis 18 Uhr.

Wie kann ich wählen?
Persönlich im jeweiligen Wahllokal oder vorab per Briefwahl.
Briefwahlunterlagen können vom 6. bis zum 26. Mai, 15 Uhr, angefordert beziehungsweise im Bürgerbüro der Stadtverwaltung abgeholt werden. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag, welcher der Wahlbenachrichtigungskarte beigefügt ist.


Was beziehungsweise wer wird gewählt und für wie lange?
Zur Wahl stehen die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Kreistages des Landeskreises Oder-Spree, der Stadtverordnetenversammlung sowie der Ortsbeiräte.
Gewählt werden die Volksvertretungen für die Dauer von fünf Jahren.

Wie viele Stimmen habe ich? Wie viele Kreuze kann oder muss ich machen?
Bei der Europawahl haben Sie eine Stimme.
Bei der Kommunalwahl (Kreistag, Stadtverordnete, Ortsbeiräte) hat jeder Wähler bzw. jede Wählerin drei Stimmen, also pro Stimmzettel drei Stimmen. Diese kann er oder sie einem einzigen Bewerber oder einer einzigen Liste geben. Das nennt man kumulieren, was so viel heißt wie „anhäufen“ oder „ansammeln“. Es ist aber auch erlaubt, für mehrere Kandidaten einer Liste zu stimmen – oder seine Stimmen auf Listen und Bewerber verschiedener Parteien und Wählergruppen zu verteilen. Man spricht dann von panaschieren, was in diesem Fall „mischen“ bedeutet. Aber Achtung: Bei mehr als drei Kreuzen ist allerdings der ganze Stimmzettel ungültig.

Wer wählt bzw. darf wählen gehen?
Das Europäische Parlament dürfen all jene wählen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Anders ist dies bei der Kommunalwahl: Hier beträgt das Mindestalter 16 Jahre. 


Ab wann werden die Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt?
Die 7.861 Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen bis zum 5. Mai.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und ein gültiges Ausweisdokument mit.

 


 

Mustervordrucke für die Aufstellung von Wahlvorschlägen

(gemäß Brandenburger Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV))
 

Wahlvorschlag für die Wahl einer Vertretung (PDF-Datei)

Anlage 5a zu § 32 Absatz 1 Satz 1 BbgKWahlV
Hinweis: Es wird um vorherige Terminabsprache zur Einreichung der Wahlvorschläge gebeten. Wahlvorschläge sind bis zum 66. Tag vor der Wahl - Donnerstag, den 21. März 2019, 12 Uhr - bei der Wahlleiterin einzureichen.

 

Unterschriftenliste mit Hinweisen zum Datenschutz (WORD-Datei)

Anlage 6 zu § 32 Absatz 4 Nummer 3 BbgKWahlV

Hinweis: Eine Unterschriftenliste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird auf Antrag bei der Wahlleiterin in der Wahlbehörde ausgelegt. Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahlberechtigten Person ist bis zum Mittwoch, dem 20. März 2019, 16:00 Uhr, im Bürgerbüro, Zimmer 1.23, zu leisten.
      

Zustimmungserklärung für die Wahl (PDF-Datei)

Anlage 7a zu § 32 Absatz 5 Nummer 1 BbgKWahlV

 

Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl (WORD-Datei)

Anlage 8a zu § 32 Absatz 5 Nummer 2 oder § 33 Absatz 2 Nummer 2 BbgKWahlV
Hinweis: Die Bescheinigung wird auf Antrag von der Meldebehörde erstellt.

 

Versicherung an Eides statt einer Unionsbürgerin oder eines Unionsbürgers für die Wahl (PDF-Datei)
Anlage 8c zu § 32 Absatz 5 Nummer 3 oder § 33 Absatz 2 Nummer 3 BbgKWahlV

 

Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber für die Wahl (Word-Datei)
Anlage 9a zu § 32 Absatz 5 Nummer 4 BbgKWahlV

 


 

Rechtsgrundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG)

Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)