CORONA - Allgemeinverfügungen des Landkreises Oder-Spree
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile eine Reihe von Fällen, meist in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete und aus besonders betroffenen Regionen. Die Erkrankung COVID-19 verläuft in den meisten Fällen als grippaler Infekt und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza) klinisch nicht zu unterscheiden.
- Nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird daher folgende Allgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree für Besucher und Besucherinnen zur Beschränkung des Besuchs von Gemeinschaftsunterkünften zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen und deren Angehörigen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 erlassen.
- Nach § 28 Absatz 1 Satz 2 und § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird daher folgende Allgemeinverfügung für den Landkreis Oder-Spree über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen und Heimvolkshochschulen erlassen.
- Nach § 28 Absatz 1 Satz 2 und § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird daher folgende Allgemeinverfügung für den Landkreis Oder-Spree über das Verbot der Unterrichtserteilung in von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Förderschulen erlassen.
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