Wahlen/Abstimmungen
Abstimmungs-/Wahlleiterin: Frau Götze
stellv. Abstimmungs-/Wahlleiterin: Frau Seelmann
E-Mail:
Telefon: 033678 68-500
Wahlergebnisse der Bundestagswahl am Sonntag online einsehbar
Am Sonntag, den 23. Februar, findet die Bundestagswahl statt. Die Wahlergebnisse für die Stadt Storkow (Mark) und ihre Ortsteile werden am Wahlabend hier auf der Internetseite veröffentlicht.
Link zu den Wahlergebnissen: https://wahlen.storkow-mark.de/BTW_2025
Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar
In den letzten Tagen erreichen die Stadt Storkow (Mark) vermehrt Anfragen rund um die Bundestagswahl am Sonntag, dem 23. Februar. Insbesondere geht es um Wahlbenachrichtigungskarten, die Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie den Erhalt des Wahlscheins.
Um Ihnen eine schnelle Orientierung zu ermöglichen, haben wir die häufigsten Fragen und Antworten dazu zusammengestellt:
Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte wählen?
Ja, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Falls Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mit in den Wahlraum nehmen, können Sie dennoch wählen. Allerdings müssen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Wenn Sie dagegen keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, könnte es sein, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. In diesem Fall hat der Wahlvorstand Sie zurückzuweisen und Sie können nicht wählen.
Was muss ich beachten, wenn ich keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten habe?
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 2. Februar 2025) keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, empfehlen wir Ihnen, uns zu kontaktieren, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. In der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl (= 3. bis 7. Februar 2025) bestand die Möglichkeit in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde einzusehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eingetragenen Daten zu überprüfen.
Bis wann kann ich Briefwahl/ einen Wahlschein beantragen?
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 15:00 Uhr (= 21. Februar 2025) beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann (§ 27 IV BWO).
Was ist die Briefwahl an Ort und Stelle?
Holen Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro der Stadt Storkow (Mark) ab, so können sie ihre Stimme dort auch an Ort und Stelle abgeben. Dabei ist sicherzustellen, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. Dazu können die Wahlberechtigte ein extra dazu eingerichteten Raum unter Beaufsichtigung eines Mitarbeiters nutzen.
Meine Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen oder verloren gegangen. Wie kann ich wählen?
Wenn Sie der Gemeindebehörde glaubhaft versichern, dass Ihnen der Wahlschein nicht zugegangen ist oder Sie ihn verloren haben, kann Ihnen bis Samstag vor der Wahl, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Gemeindebehörde in Verbindung.
Kann ich kurzfristig, trotz beantragter Briefwahl, im Wahllokal wählen gehen?
Die Briefwahl wird im Landkreis Oder-Spree ausgezählt. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass dieser rechtzeitig dort eingeht. Verschlossene Briefwahlunterlagen können Sie bis 13 Uhr in Ihrem Storkower Wahllokal abgeben. Wir werden für den rechtzeitigen Transport Ihrer Briefwahlunterlagen sorgen. Zu einem späteren Zeitpunkt haben Sie Ihre Briefwahlunterlagen selbst nach Beeskow zu bringen. Oder Sie werden vom „Briefwähler“ zum „Urnenwähler mit Wahlschein“. Dazu können Sie Ihre Briefwahlunterlagen öffnen und mit dem eigenen Wahlschein in ein Wahllokal des Wahlbezirks 63, unter Abgabe des Wahlscheins, wählen gehen.
Weitere Informationen unter
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler.html
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Tel.: 033678 68-500
E-Mail:
Ihre Wahlleitung der Stadt Storkow (Mark)
Information zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahlberechtigung von Deutschen im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Mit der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung wurde das Verfahren für die Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche zum Teil geändert. Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst.
Unter der Internetadresse https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/bundestagswahl/informationen-fuer-waehlende/
-> Für Deutsche im Ausland sind die Informationen sowie die beiden Antragsformulare (Anlage 2 und Anlage 2a) abrufbar.
Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 finden Sie in den Amtsblättern unter www.storkow-mark.de/amtsblatt
Amtsblatt Nr. 01/2025 vom 24.01.2025 (u.a. mit der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 / Bekanntmachung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025)
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht - GILT AUCH FÜR ZUKÜNFTIGE WAHLEN!
--> Anmeldeformular mit Übersicht der Wahllokale (PDF-Datei, bitte anklicken!)
Die Durchführung einer Wahl ist im erheblichen Maße von der Mithilfe durch Bürgerinnen und Bürger in den Wahllokalen abhängig. Deshalb sucht die Stadt Storkow (Mark) stets tatkräftige ehrenamtliche Unterstützung in der Funktion als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einer der 19 Wahllokale im Stadtgebiet und in den Ortsteilen von Storkow (Mark).
Der Wahlvorstand ist am Wahlsonntag für die ordnungsgemäße Stimmabgabe der Wahlberechtigten zuständig. Hierzu gehört die Stimmzettelausgabe, Prüfung der Wahlberechtigung und Freigabe der Wahlurne. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für die Wahlvorsteher und Stellvertreter wird es im Vorfeld eine ausführliche Informationsveranstaltung geben. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.
Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag zwischen 07:00 und 7:30 Uhr in ihrem Wahllokal. Nach dem Aufbau der Ausstattung, welche Sie vor Ort finden, werden die Wahllokale pünktlich um 08:00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet.
In der Regel wird die Arbeitszeit im Vorfeld in Absprache mit dem Wahlvorstand eingeteilt (Vormittags- und Nachmittags-Dienst). Wichtig ist, dass immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind. Um 18:00 Uhr wird die Wahl beendet. Dann müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein, um die Stimmzettel und die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis zu zählen und das Ergebnis in die Niederschrift einzutragen. Der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter wird nach Beendigung der Auszählung die Wahlkiste ins Rathaus transportieren.
Sie sind in Storkow (Mark) wahlberechtigt, also am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, sind Deutsche/r oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen? Dann können Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden. Ausgeschlossen von dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind alle Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen.
Anmeldung:
per Formular: Anmeldeformular mit Übersicht der Wahllokale (PDF-Datei, bitte anklicken!)
formlose E-Mail an
telefonisch unter 033678 68-462
Möchten Sie in einem Wahllokal in den Ortsteilen tätig sein, dann melden Sie sich bitte bei Ihrem Ortsvorsteher.
Bei Anmeldung per E-Mail oder per Telefon werden folgende Angaben benötigt:
Vorname, Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ und Wohnort
Handynummer
E-Mail-Adresse
Geburtsdatum
Bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen sowie die jeweils ausgeübte Funktion
In welchem Wahllokal möchten Sie eingesetzt werden (Erstwunsch, Zweitwunsch)
Die Stadt Storkow (Mark) geht mit den personenbezogenen Daten sorgsam und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um.
Bekanntmachungen zur Landtagswahl Brandenburg und Ortsbeiratswahl im Ortsteil Kehrigk finden Sie in den Amtsblättern unter www.storkow-mark.de/amtsblatt
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Ortsbeirat OT Kehrigk am 22. September 2024
Amtsblatt Nr. 07/2024 (u.a. Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Ortsbeiratswahl am 22.09.2024 im Ortsteil Kehrigk I Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen I Bekanntmachung über die Wahlzeit, Wahlbezirke/Wahllokale, die Anzahl der Stimmen bei jeder Wahl, Stimmzettel und Wahlverfahren I Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses für die Wahl am 22.09.2024 des Ortsbeirates des Ortsteils Kehrigk)
Amtsblatt Nr. 06/2024 (u.a. Bekanntmachung zur Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Kehrigk am 22.09.2024)
Amtsblatt Nr. 05/2024 (u.a. Bekanntmachung zur Nachwahl des Ortsbeirates Kehrigk am 22.09.2024, Aufforderung zur Einreichung von (weiteren) Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Kehrigk)
BEKANNTMACHUNGEN zur Kommunalwahl 2024
Amtsblatt vom 28.06.2024 mit folgenden Bekanntmachungen in Zusammenhang mit den diesjährigen Wahlen:
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Stadtverordnetenversammlung Storkow (Mark) am 09.06.2024
Bekanntmachung der Ergebnisse zur Wahl der Ortsbeiräte am 09.06.2024
Bekanntmachung zur Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Kehrigk am 22.09.2024
Amtsblatt vom 17.05.2024 (PDF-Datei) mit folgenden Bekanntmachungen in Zusammenhang mit den diesjährigen Wahlen:
Ergänzung und Berichtigung zur Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 09.06.2024 über die Zulassung der Wahlvorschläge für den Ortsteil Klein Schauen
Bekanntmachung über die Wahlzeit, Wahlbezirke/Wahllokale, die Anzahl der Stimmen bei jeder Wahl, Stimmzettel und Wahlverfahren für die Wahlen des 10. Europäischen Parlaments, des Kreistages des Landkreis Oder-Spree, der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte
Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses für die Kommunalwahl am 09.06.2024
Bekanntmachung zur Kommunalwahl, Absage der Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Kehrigk
Bekanntmachung der Wahlleiterin zur Nachwahl des Ortsbeirates Kehrigk am 22.09.2024, Aufforderung zur Einreichung von (weiteren) Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Kehrigk
Sonstige Bekanntmachungen durch Aushang in den Schaukästen:
Amtsblatt vom 19.04.2024 (PDF-Datei) mit folgenden Bekanntmachungen in Zusammenhang mit den diesjährigen Wahlen:
Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Stadtverordneten der Stadt Storkow (Mark) und für die Ortsbeiräte der Stadt Storkow (Mark)
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Amtsblatt vom 22.03.2024 (PDF-Datei) mit folgenden Bekanntmachungen in Zusammenhang mit den diesjährigen Wahlen:
Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte
Informationen der Bundeswahlleiterin für Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten der EU über ihr Wahlrecht in Deutschland
Amtsblatt vom 26.02.2024 (PDF-Datei) mit folgenden Bekanntmachungen in Zusammenhang mit den diesjährigen Wahlen:
Bekanntmachung der Aufforderung zur Benennung von Beisitzern für den Wahlausschuss der Stadt Storkow (Mark)
Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) und der Ortsbeiräte der Ortsteile