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Wahlen/Abstimmungen

Abstimmungs-/Wahlleiterin: Frau Götze

stellv. Abstimmungs-/Wahlleiterin:  Frau Böhme

E-Mail: 

Telefon: 033678 68-500


BEKANNTMACHUNGEN zur Kommunalwahl 2024
 

Amtsblatt vom 26.02.2024 (PDF-Datei) mit folgenden Bekanntmachungen in Zusammenhang mit den diesjährigen Wahlen:

  • Bekanntmachung der Aufforderung zur Benennung von Beisitzern für den Wahlausschuss der Stadt Storkow (Mark)

  • Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) und der Ortsbeiräte der Ortsteile


Kommunalwahlen 2024: Nutzung des Formularservers für die Erfassung und Übermittlung von Wahlvorschlägen


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber (Wahlvorschlagsträger), die beabsichtigen an den Kommunalwahlen 2024 teilzunehmen, müssen einen schriftlichen Wahlvorschlag bei mir einreichen. Dieser besteht aus einer Vielzahl an Unterlagen:

 

  1. dem Wahlvorschlag (Anlage 5a oder 5b),

  2. der Erklärung einer jeden Bewerberin bzw. eines jeden Bewerbers, dass sie oder er seiner Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt (Anlage 7a oder 7b),

  3. für jede vorgeschlagene Bewerberin bzw. für jeden vorgeschlagenen Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde, dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist (Anlage 8a oder 8b),

  4. für jede Unionsbürgerin bzw. jeden Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt über ihre bzw. seine Staatsangehörigkeit und darüber, dass sie oder er nicht in ihrem oder seinen Mitgliedsstaat von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist (Anlage 8c),

  5. bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Listenvereinigungen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber (Anlage 9a oder 9b) sowie

  6. (sofern erforderlich) die ausreichende Anzahl von Unterstützungsunterschriften (Anlage 6).

 

Die benötigten Unterlagen finden Sie unter www.wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschlaegen/
Beim Ausfüllen der unter Nummer 1 bis 5 genannten Anlagen müssen Angaben oft mehrfach, teilweise bis zu vier Mal eingetragen werden, wie beispielswiese die Daten der Bewerberinnen und Bewerber.


Solche Mehrfachangaben verursachen nicht nur erheblichen Aufwand beim Ausfüllen der Anlagen, sie bergen außerdem ein erhebliches Fehlerrisiko. Inkonsistente Daten machen eine Rücksprache bei der Vertrauensperson des Wahlvorschlags erforderlich und verursachen bei allen Beteiligten zusätzlichen Arbeits- und Dokumentationsaufwand.

 

Um die Erfassung von Wahlvorschlägen zu erleichtern, wird unter der Adresse Übersicht – Kommunalwahl (brandenburg.de) ein Online-Portal zur Verfügung gestellt, über das Sie formulargestützt Ihren Wahlvorschlag erfassen können. In dem Portal können Sie die Vordrucke für die einzelnen kommunalen Wahlen bequem ausfüllen, Zwischenstände herunterladen und speichern sowie ausdrucken. Sie werden Schritt für Schritt durch den Wahlvorschlag und die Niederschrift (mit Ausnahme bei wahlkreisbezogenen Wahlvorschlägen) geführt. Mehrfach benötigte Angaben müssen nur einmal eingegeben werden.

 

Sollten sich z. B. die Listenplätze der bereits eingetragenen Bewerberinnen und Bewerber geändert haben, kann die Reihenfolge der Listenplätze nachträglich problemlos korrigiert werden. In der anschließend erzeugten Druckversion des Wahlvorschlages werden die Bewerberinnen und Bewerber in der geänderten Reihenfolge angezeigt.

 

Ihre erfassten Daten werden nicht im System gespeichert. In jedem Arbeitsschritt ist es jedoch möglich, den Arbeitsstand lokal auf Ihrem PC zu speichern und die Eingabe zu unterbrechen; dabei wird eine HTML-Datei erzeugt. Um die Eingabe fortzusetzen bzw. zu korrigieren, öffnen Sie einfach die gespeicherte HTML-Datei in Ihrem Webbrowser und folgen Sie dort den weiteren Hinweisen. Ich empfehle, den Arbeitsstand vor dem Einreichen unbedingt zu speichern. Nur so sind eventuell nachträglich erforderliche Korrekturen digital möglich.

 

Wenn die Dateneingabe abgeschlossen ist, wird der Wahlvorschlag durch die Funktion “Einreichen” elektronisch an mich übermittelt. Die Formulare für den Wahlvorschlag können dann von Ihnen als PDF-Dokument heruntergeladen und ausgedruckt werden.

 

Nach dem Unterschreiben muss der Wahlvorschlag rechtzeitig bis zum Ablauf der Einreichungsfrist, also spätestens am 66. Tag vor der Wahl, am 04.04.2024 um 12:00 Uhr, schriftlich im Original bei mir eingereicht werden. Eine ausschließlich elektronische Einreichung des Wahlvorschlages über den Formularserver gilt nicht als eingereichter Wahlvorschlag. Eine inhaltliche Vorprüfung des Wahlvorschlages erfolgt erst, wenn der Wahlvorschlag schriftlich im Original bei mir eingegangen ist. Der fertige Wahlvorschlag sollte deshalb umgehend an mich übersandt werden.

 

Insgesamt vereinfacht und beschleunigt der Formularserver die Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung eines Wahlvorschlags für die Kommunalwahlen erheblich.

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


J. Götze 
Wahlleiterin


Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht 

Aufruf: Die Stadt Storkow (Mark) sucht für das Wahljahr 2024 Unterstützung.


--> Anmeldeformular mit Übersicht der Wahllokale (PDF-Datei, bitte anklicken!) 


Im kommenden Jahr 2024 stehen wieder mehrere Wahlen an, die Europa-/Kommunalwahl am Sonntag, 09.06.2024 und die Landtagswahl am Sonntag, 22.09.2024. Das heißt, es werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die Mitglieder im Kreistag, die Stadtverordneten der Stadt Storkow (Mark) und die Ortsbeiräte in den Ortsteilen und die Abgeordneten des Brandenburgischen Landtags gewählt. 

 

Die Durchführung einer Wahl ist im erheblichen Maße von der Mithilfe durch Bürgerinnen und Bürger in den Wahllokalen abhängig. Deshalb hoffe ich auf Ihre tatkräftige Unterstützung in der Funktion als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einer der 19 Wahllokale im Stadtgebiet und in den Ortsteilen von Storkow (Mark) sowie im Briefwahlvorstand.

 

Der Wahlvorstand ist am Wahlsonntag für die ordnungsgemäße Stimmabgabe der Wahlberechtigten zuständig. Hierzu gehört die Stimmzettelausgabe, Prüfung der Wahlberechtigung und Freigabe der Wahlurne. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für die Wahlvorsteher und Stellvertreter wird es im Vorfeld eine ausführliche Informationsveranstaltung geben. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.

 

Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit wird vorbehaltlich der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2024 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45,00 € (Mitglied des Wahlvorstands) bzw. 55,00 € (Vorsitz des Wahlvorstands und deren Stellvertreter/in) gezahlt.

 

Die Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag zwischen 07:00 und 7:30 Uhr in ihrem Wahllokal. Nach dem Aufbau der Ausstattung, welche Sie vor Ort finden, werden die Wahllokale pünktlich um 08:00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet.

 

In der Regel wird die Arbeitszeit im Vorfeld in Absprache mit dem Wahlvorstand eingeteilt (Vormittags- und Nachmittags-Dienst). Wichtig ist, dass immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind. Um 18:00 Uhr wird die Wahl beendet. Dann müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein, um die Stimmzettel und die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis zu zählen und das Ergebnis in die Niederschrift einzutragen. Der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter wird nach Beendigung der Auszählung die Wahlkiste ins Rathaus transportieren.

 

Sie sind in Storkow (Mark) wahlberechtigt, also am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, sind Deutsche/r oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen? Dann können Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden. Ausgeschlossen von dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind alle Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen.

 

Hierfür können Sie sich im Internet mit einem Formular, per E-Mail unter oder telefonisch unter 033678 68-462 registrieren lassen. Sollten Sie in einem Wahllokal in den Ortsteilen tätig sein, dann melden Sie sich bitte bei Ihrem Ortsvorsteher.

 

Bei Anmeldung per E-Mail oder per Telefon benötige ich von Ihnen die folgenden Angaben:

 

  • Vorname, Nachname

  • Straße und Hausnummer

  • PLZ und Wohnort

  • Handynummer

  • E-Mail-Adresse

  • Geburtsdatum

  • Wahl (Europa-/Kommunalwahl, Landtagswahl)

  • Bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen sowie die jeweils ausgeübte Funktion

  • In welchem Wahllokal möchten Sie eingesetzt werden (Erstwunsch, Zweitwunsch)

 

Anmeldeformular mit Übersicht der Wahllokale (PDF-Datei, bitte anklicken!)

 

An dieser Stelle möchte ich Ihnen versichern, dass die Stadt Storkow (Mark) mit Ihren personenbezogenen Daten sorgsam und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgeht.

 

Ich danke Ihnen schon heute für Ihre tatkräftige Unterstützung.

 

gez. Götze

Wahlleiterin