Wahlen/Abstimmungen
Abstimmungs-/Wahlleiterin: J. Götze
stellv. Abstimmungs-/Wahlleiterin: M. Böhme
E-Mail:
Telefon: 033678 68-500
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Aufruf: Die Stadt Storkow (Mark) sucht für das Wahljahr 2024 Unterstützung.
--> Anmeldeformular mit Übersicht der Wohllokale (PDF-Datei, bitte anklicken!)
Im kommenden Jahr 2024 stehen wieder mehrere Wahlen an, die Europa-/Kommunalwahl am Sonntag, 09.06.2024 und die Landtagswahl am Sonntag, 22.09.2024. Das heißt, es werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die Mitglieder im Kreistag, die Stadtverordneten der Stadt Storkow (Mark) und die Ortsbeiräte in den Ortsteilen und die Abgeordneten des Brandenburgischen Landtags gewählt.
Die Durchführung einer Wahl ist im erheblichen Maße von der Mithilfe durch Bürgerinnen und Bürger in den Wahllokalen abhängig. Deshalb hoffe ich auf Ihre tatkräftige Unterstützung in der Funktion als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einer der 19 Wahllokale im Stadtgebiet und in den Ortsteilen von Storkow (Mark) sowie im Briefwahlvorstand.
Der Wahlvorstand ist am Wahlsonntag für die ordnungsgemäße Stimmabgabe der Wahlberechtigten zuständig. Hierzu gehört die Stimmzettelausgabe, Prüfung der Wahlberechtigung und Freigabe der Wahlurne. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für die Wahlvorsteher und Stellvertreter wird es im Vorfeld eine ausführliche Informationsveranstaltung geben. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.
Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit wird vorbehaltlich der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2024 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45,00 € (Mitglied des Wahlvorstands) bzw. 55,00 € (Vorsitz des Wahlvorstands und deren Stellvertreter/in) gezahlt.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag zwischen 07:00 und 7:30 Uhr in ihrem Wahllokal. Nach dem Aufbau der Ausstattung, welche Sie vor Ort finden, werden die Wahllokale pünktlich um 08:00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet.
In der Regel wird die Arbeitszeit im Vorfeld in Absprache mit dem Wahlvorstand eingeteilt (Vormittags- und Nachmittags-Dienst). Wichtig ist, dass immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind. Um 18:00 Uhr wird die Wahl beendet. Dann müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein, um die Stimmzettel und die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis zu zählen und das Ergebnis in die Niederschrift einzutragen. Der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter wird nach Beendigung der Auszählung die Wahlkiste ins Rathaus transportieren.
Sie sind in Storkow (Mark) wahlberechtigt, also am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, sind Deutsche/r oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen? Dann können Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden. Ausgeschlossen von dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind alle Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen.
Hierfür können Sie sich im Internet mit einem Formular, per E-Mail unter oder telefonisch unter 033678 68-462 registrieren lassen. Sollten Sie in einem Wahllokal in den Ortsteilen tätig sein, dann melden Sie sich bitte bei Ihrem Ortsvorsteher.
Bei Anmeldung per E-Mail oder per Telefon benötige ich von Ihnen die folgenden Angaben:
Vorname, Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ und Wohnort
Handynummer
E-Mail-Adresse
Geburtsdatum
Wahl (Europa-/Kommunalwahl, Landtagswahl)
Bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen sowie die jeweils ausgeübte Funktion
In welchem Wahllokal möchten Sie eingesetzt werden (Erstwunsch, Zweitwunsch)
Anmeldeformular mit Übersicht der Wohllokale (PDF-Datei, bitte anklicken!)
An dieser Stelle möchte ich Ihnen versichern, dass die Stadt Storkow (Mark) mit Ihren personenbezogenen Daten sorgsam und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgeht.
Ich danke Ihnen schon heute für Ihre tatkräftige Unterstützung.
gez. Joana Götze
Wahlleiterin
Wahlergebnisse der Landratswahl 2023
Unter den folgenden Links finden Sie die Ergebnisse der Landratswahl:
Ergebnisse für die Stadt Storkow (Mark): https://wahlen.storkow-mark.de/
Ergebnisse für den gesamten Landkreis Oder-Spree: https://web.landkreis-oder-spree.de/wahlen/lrw2023/
Informationen zur Wahl des Landrates 2023
Der Landrat im Landkreis Oder-Spree wird unmittelbar von den Bürgern des Landkreises nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von acht Jahren gewählt. Am Sonntag, dem 23. April 2023, findet die Hauptwahl in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so findet am Sonntag, dem 14. Mai 2023, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr eine Stichwahl statt.
Bei der Stichwahl gilt der Bewerber als gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst.
Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so wählt der Kreistag den Landrat.
Hier erhalten Sie Informationen zur Wahl des Landrates und am Wahlabend die Präsentation der Wahlergebnisse. Dieses Angebot wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt. (Quelle: Wahlen / Landkreis Oder-Spree (landkreis-oder-spree.de))
Datenschutzhinweis Landratswahl 2023 (pdf-Datei)
Schöffenwahl für das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree und Landgericht Frankfurt (Oder) für die Amtszeit 2024 bis 2028
Alle fünf Jahre stellt die Stadt Storkow (Mark) eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl auf. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich im Wahlbüro der Stadt Storkow (Mark) zu melden.
Die nächste Schöffenwahl findet im 1. Halbjahr 2023 statt.
Schöffinnen und Schöffen sind die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter in einem Strafverfahren. Sie werden aus der Mitte der örtlichen Gemeinschaft jeweils auf Zeit gewählt. Durch sie wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtsprechung verwirklicht. Das Schöffenamt erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Durch die Einbringung nichtjuristischer Wertungen und Überlegungen sowie der eigenen Lebens- und Berufserfahrung, die gerade bei Strafverfahren eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen, tragen die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter einen wesentlichen Teil zu einer gerechten, volksnahen und damit guten Urteilsfindung bei.
Nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes bzw. § 35 des Jugendgerichtsgesetzes stellt die Gemeinde in jedem fünften Jahr Vorschlagslisten für die Schöffen- und Jugendschöffenwahl auf. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die Listen werden – soweit möglich – auf der Grundlage von freiwilligen Meldungen aus der Bevölkerung oder auf Vorschlag von Personen durch gesellschaftliche Organisationen erstellt und durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Jugendhilfeausschuss beschlossen. Eine Aufnahme in die Vorschlagslisten bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden.
Hierüber entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Dieser wählt im Jahr vor Beginn der neuen Amtszeit die erforderliche Anzahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen aus der Vorschlagsliste aus.
Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Storkow (Mark) können sich grundsätzlich alle Storkower Einwohner und Einwohnerinnen an das Wahlbüro bzw. für die Aufnahme in die Jugendschöffenvorschlagsliste an das Jugendamt wenden und ihr Interesse bekunden.
Die formalen Voraussetzungen für das Schöffenamt im Überblick:
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
mit Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt
gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Amtes
zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste in Frankfurt (Oder) wohnhaft
nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
Ins Jugendschöffenamt soll ferner nur berufen werden, wer erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren ist. Neben den formalen Voraussetzungen sollen Bewerberinnen und Bewerber auch die charakterliche Eignung für das verantwortungsvolle Amt mitbringen. Weitere allgemeine Informationen können Sie auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de entnehmen oder dem Merkblatt für Schöffen.
Am Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) interessierte Bürgerinnen und Bürger füllen das Bewerbungsformular aus und senden es an das Wahlbüro der
Stadt Storkow (Mark)
-Schöffenwahl-
Rudolf-Breitscheid-Straße 74
15859 Storkow (Mark)
E-Mail: