Wahlen/Abstimmungen
Abstimmungs-/Wahlleiterin: J. Götze
stellv. Abstimmungs-/Wahlleiterin: M. Böhme
E-Mail:
Telefon: 033678 68-500
Wahlergebnisse der Landratswahl 2023
Unter den folgenden Links finden Sie die Ergebnisse der Landratswahl:
Ergebnisse für die Stadt Storkow (Mark): https://wahlen.storkow-mark.de/
Ergebnisse für den gesamten Landkreis Oder-Spree: https://web.landkreis-oder-spree.de/wahlen/lrw2023/
Informationen zur Wahl des Landrates 2023
Der Landrat im Landkreis Oder-Spree wird unmittelbar von den Bürgern des Landkreises nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von acht Jahren gewählt. Am Sonntag, dem 23. April 2023, findet die Hauptwahl in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so findet am Sonntag, dem 14. Mai 2023, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr eine Stichwahl statt.
Bei der Stichwahl gilt der Bewerber als gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst.
Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so wählt der Kreistag den Landrat.
Hier erhalten Sie Informationen zur Wahl des Landrates und am Wahlabend die Präsentation der Wahlergebnisse. Dieses Angebot wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt. (Quelle: Wahlen / Landkreis Oder-Spree (landkreis-oder-spree.de))
- Datenschutzhinweis Landratswahl 2023 (pdf-Datei)
Schöffenwahl für das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree und Landgericht Frankfurt (Oder) für die Amtszeit 2024 bis 2028
Alle fünf Jahre stellt die Stadt Storkow (Mark) eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl auf. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich im Wahlbüro der Stadt Storkow (Mark) zu melden.
Die nächste Schöffenwahl findet im 1. Halbjahr 2023 statt.
Schöffinnen und Schöffen sind die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter in einem Strafverfahren. Sie werden aus der Mitte der örtlichen Gemeinschaft jeweils auf Zeit gewählt. Durch sie wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtsprechung verwirklicht. Das Schöffenamt erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Durch die Einbringung nichtjuristischer Wertungen und Überlegungen sowie der eigenen Lebens- und Berufserfahrung, die gerade bei Strafverfahren eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen, tragen die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter einen wesentlichen Teil zu einer gerechten, volksnahen und damit guten Urteilsfindung bei.
Nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes bzw. § 35 des Jugendgerichtsgesetzes stellt die Gemeinde in jedem fünften Jahr Vorschlagslisten für die Schöffen- und Jugendschöffenwahl auf. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die Listen werden – soweit möglich – auf der Grundlage von freiwilligen Meldungen aus der Bevölkerung oder auf Vorschlag von Personen durch gesellschaftliche Organisationen erstellt und durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Jugendhilfeausschuss beschlossen. Eine Aufnahme in die Vorschlagslisten bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden.
Hierüber entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Dieser wählt im Jahr vor Beginn der neuen Amtszeit die erforderliche Anzahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen aus der Vorschlagsliste aus.
Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Storkow (Mark) können sich grundsätzlich alle Storkower Einwohner und Einwohnerinnen an das Wahlbüro bzw. für die Aufnahme in die Jugendschöffenvorschlagsliste an das Jugendamt wenden und ihr Interesse bekunden.
Die formalen Voraussetzungen für das Schöffenamt im Überblick:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- mit Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt
- gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Amtes
- zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste in Frankfurt (Oder) wohnhaft
- nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
Ins Jugendschöffenamt soll ferner nur berufen werden, wer erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren ist. Neben den formalen Voraussetzungen sollen Bewerberinnen und Bewerber auch die charakterliche Eignung für das verantwortungsvolle Amt mitbringen. Weitere allgemeine Informationen können Sie auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de entnehmen oder dem Merkblatt für Schöffen.
Am Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) interessierte Bürgerinnen und Bürger füllen das Bewerbungsformular aus und senden es an das Wahlbüro der
Stadt Storkow (Mark)
-Schöffenwahl-
Rudolf-Breitscheid-Straße 74
15859 Storkow (Mark)
E-Mail: