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CORONA - Infos aus dem Einwohnermeldeamt

Mein Personalausweis ist abgelaufen. Das Rathaus ist geschlossen. Was kann ich tun?


Wenn Ihr Reisepass noch gültig ist, können Sie der Ausweispflicht auch mit Ihrem Reisepass nachkommen. 

Ist das Gültigkeitsdatum bei Ihrem Personalausweis und bei Ihrem Reisepass ab dem 1. März 2020 abgelaufen, werden wir keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht einleiten. 

Das gilt, bis wieder ein regulärer Dienstbetrieb stattfindet. 
Für dringende Fälle vereinbaren Sie bitte telefonisch im Bürgerbüro einen Termin (033678 68500).

Wenn die Bürgerämter wieder wie gewohnt öffnen, können beantragte Ausweisdokumente ausgeliefert und neue Ausweisdokumente beantragt werden. 

Ob und inwieweit ein abgelaufenes Ausweisdokument für einen konkreten Vorgang anerkannt wird, richtet sich jedoch nach den jeweiligen Erfordernissen. Das liegt also nicht in der Hand der ausstellenden Behörden. 


Ich habe vor Kurzem einen neuen Personalausweis beantragt. Wird der überhaupt produziert?
Der Hersteller, die Bundesdruckerei GmbH, hat die fortwährende Produktion und Auslieferung an die Pass-/Personalausweisbehörden gesichert, sofern sie geöffnet sind oder einen Notbetrieb eingerichtet haben. 

Aufgrund der gegenwärtigen Krise kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen.

 

Mein Personalausweis ist abgelaufen. Kann ich den Online-Ausweis trotzdem noch nutzen?
Nein, die Online-Ausweisfunktion kann nach Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises automatisch nicht mehr genutzt werden.

 

Ich möchte den Online-Ausweis meines Personalausweises nutzen und habe meine PIN vergessen. Was kann ich tun?
Sie können gegen Gebühr im Einwohnermeldeamt eine neue sechsstellige PIN setzen lassen.

Zuständig ist das Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen, können Sie gemäß §8 Absatz 4 Personalausweisgesetz eine neue sechsstellige PIN in jedem geöffneten Bürgeramt gegen Gebühr setzen lassen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Ihren Online-Ausweis benötigen, weil Sie dringend eine digitale Verwaltungsleistung nutzen müssen. 

 

Ich möchte den Online-Ausweis meines Personalausweises nutzen, aber der ist noch nicht eingeschaltet. Was kann ich tun?
Muss Ihre Online-Ausweisfunktion erst noch eingeschaltet werden, können Sie das nur bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt gegen eine Gebühr erledigen lassen. 

Waren Sie zum Zeitpunkt der Personalausweis-Beantragung jünger, durften Sie den Online-Ausweis noch nicht nutzen. Er ist deshalb nicht eingeschaltet. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Online-Ausweis kostenfrei bei uns im Einwohnermeldeamt einschalten lassen. 

Zuständig ist das Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.


Mein Personalausweis ist abgelaufen. Ich muss verreisen und brauche ein gültiges Ausweisdokument. Was kann ich tun?
Wenn Ihr Reisepass noch gültig ist, können Sie der Ausweispflicht im Ausland stets auch mit Ihrem Reisepass nachkommen.

Allgemeine Informationen über die Anerkennung von Ausweisdokumenten im Ausland finden Sie hier

Für die Beantragung eines Personalausweises nehmen Sie Kontakt mit dem Bürgerbüro (033678 68500) auf. 

Ist das für Sie zuständige Bürgeramt aufgrund des Infektionsschutzes für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen, sollten Sie beim Bürodienst der Behörde telefonisch erfragen, ob – unter Einhaltung der Vorgaben der örtlichen Gesundheitsämter – ggf. Einzeltermine auf Grund eines wichtigen Anliegens vereinbart werden können. 

Zuständig ist das Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

 

Ich muss verreisen. Welche Bestimmungen für Reisen ins Ausland muss ich beachten?
Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus. 

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisepässe oder Personalausweise bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien. 

 

Informationen über die Anerkennung von Ausweisdokumenten im Ausland finden Sie hier

 

Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden.

 

Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen. 

 

Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.

Informationen über die Bestimmungen in Ihrem Reiseland finden Sie hier.

 

Hinweise zu nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland bis mindestens Ende April 2020, weitere internationale Reisewarnungen und allgemeine Informationen während der weltweiten Eindämmung der Corona-Pandemie finden Sie auf der stets aktualisierten Seite des Auswärtigen Amtes.

 

telefonische Erreichbarkeit Bürgerbüro 033678-68500 :

Montag bis Donnerstag          9-12 Uhr und 13-16Uhr
Freitag                                    9-12 Uhr


 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Mi, 15. April 2020

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