CORONA - Ergänzung zur Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung und Gesundheitsbeobachtung
Das Gesundheitsamt des Landkreises Oder-Spree erlässt mit Ergänzungsbescheid vom 27. April 2020 zur Allgemeinverfügung vom 7. April 2020 aufgrund Gefahr im Verzug nach § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für alle Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Oder-Spree folgende Allgemeinverfügung zur Ergänzung der Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung und Gesundheitsbeobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert sind und deren Kontaktpersonen zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19.
Dr. med. R. Saldaña-Handreck
Amtsleiter Gesundheitsamt
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