CORONA UPDATE - Neue Eindämmungsverordnung gültig ab 9. Mai
In Brandenburg werden ab 9. Mai einzelne Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gelockert.
Ob Kontaktbeschränkungen, die Öffnung von Spielplätzen, die Kinderbetreuung, die Öffnung des Einzelhandels, die Besuchsregelungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern, Gastronomie oder Sport, welche Regelungen wie und wann konkret gelten, finden Sie in der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
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