CORONA - Information zur Lockerung der Besuchsregelungen in Pflegeheimen
Die bisherigen strikten Besuchsbeschränkungen für Pflegeheime haben dazu beigetragen, das Risiko einer Infektionsübertragung zu verringern. Sie stellen jedoch gleichzeitig einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihrer Angehörigen dar. Daher muss auch der Gefahr begegnet werden, dass ein Mangel an sozialer Bindung und familiären Kontakten das Risiko für psychische und physische Erkrankungen bei den Bewohnerinnen und Bewohner erhöht.
Mit dem 9. Mai 2020 sieht die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung daher erste Erleichterungen für Besuche in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen vor. Da die hier lebenden Menschen in aller Regel zu den besonders gefährdeten Personengruppen zählen, bleiben strikte Hygienevorgaben erforderlich. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat hierzu eine Handlungsempfehlung verfasst, nach der sich auch das Alten- und Pflegeheim in Karlslust "Zuhause am Storkower See" richtet.
Diese finden Sie hier.
Bitte informieren Sie sich vor Ihren Besuch telefonisch über die einzelnen Regelungen.
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