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Pressemitteilung: Anpassung der Corona-Regeln

Die Brandenburger Landesregierung hat die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus mit kleinen Anpassungen verlängert.
Das betrifft die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung, diese werden bis zum 11. Oktober verlängert. Die Großveranstaltungsverbotsverordnung gilt nun bis zum 1. Januar 2021.

 

Zu den wesentlichen Änderungen gehören: Indoor-Kontaktsport ist unter Auflagen auch für über 27-Jährige wieder möglich, und in Restaurants können bis zu sechs Gäste aus unterschiedlichen Haushalten an einem Tisch ohne Abstand sitzen. Erotische Massagen sind wieder erlaubt. Private und familiäre Feierlichkeiten im privaten Wohnraum oder Garten mit mehr als 75 zeitgleich Anwesenden sind untersagt, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen bleiben bis Neujahr 2021 verboten. Wer vorsätzlich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verweigert, muss künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro zahlen.

 

Sobald die neuen Verordnungen veröffentlicht sind, stellen wir diese auf unserer Homepage zur Verfügung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Mi, 02. September 2020

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