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Informationen zum Beschluss der Bundeskanzlerin, der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

Ab dem 2. November 2020 sind folgende zusätzliche, bis Ende November befristete, Maßnahmen vorgesehen:

 

• Kontaktbeschränkung: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet.


• Private Reisen: Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten.


• Freizeitgestaltung: Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen.


• Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.


• Gastronomie: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.


• Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.


• Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet.


• Schulen und Kindergärten bleiben offen.


• Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren


• Vulnerablen Gruppen (Risikogruppen): Die Schutzmaßnahmen werden bei steigenden Infektionszahlen angepasst. Verfügbare Schnelltests sollen zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden. (vulnerable Gruppen - aufgrund ihrer körperlichen und/oder seelischen Konstitution (z.B. Behinderung, psychische Störung, Schwangerschaft, hohes Alter) oder/und aufgrund ihrer besonderen sozialen Situation (z.B. obdachlose Frauen) verletzlichere (vulnerable) Personenkreise.)


• Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken.

 

Bund und Länder strebten an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind.

 

Diese politische Beschlussfassung bedarf wie zuvor noch der landesrechtlichen Umsetzung. Die Landesregierung hat angekündigt, am Freitagnachmittag die Corona-Umgangsverordnung in einer Sondersitzung zu aktualisieren. Damit sollen die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz in Landesrecht umgesetzt werden.

 

Die neue Verordnung soll nach Angaben der Landesregierung ab Montag, den 02. November 2020 bis Ende des Monats gelten.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Fr, 30. Oktober 2020

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