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Geflügelpest: Stallpflicht in ausgewiesenen Risikogebieten des Landkreises


Seit Oktober 2020 tritt verstärkt die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest oder Vogelgrippe) bei Wildvögeln in Deutschland auf, vor allem an Nord- und Ostseeküste. Neue Meldungen über infizierte Wildvögel aus Süddeutschland, Sachsen, Berlin und Brandenburg weisen jedoch darauf hin, dass sich das Virus überregional ausbreitet, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände als hoch ein. „In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gab es bereits mehrere Geflügelpestfälle beim Hausgeflügel. Leider geben die aktuellen Ereignisse auch für Brandenburg Anlass zu Sorge und erhöhter Wachsamkeit“, so Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer.
 

Im Land Brandenburg wurden bisher vier Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt und vom nationalen Referenzlabor FLI bestätigt, zwei Fälle im Landkreis Prignitz (Mäusebussard, Saatgans), ein Fall im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Kranich) und ein Fall im Landkreis Havelland (Graugans). Hausgeflügelbestände sind bislang nicht betroffen.

Aufgrund dieser Situation gibt der Landkreis Oder-Spree auf Anordnung des Landes eine Aufstallungspflicht für Geflügel bekannt. Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass im Landkreis unverzüglich in fünf ausgewiesenen Risikogebieten, in denen besonders viel Nutzgeflügel gehalten wird, die Aufstallung von Geflügel durchzuführen ist.

 

Fünf Restriktionszonen in Oder-Spree ausgewiesen

  • Zone 1: Gemarkungen Beeskow, Oegeln, Ragow, Schneeberg, Krügersdorf, Friedland, Leißnitz, Groß Briesen, Reudnitz, Oelsen, Schadow, Pieskow, Kummerow, Zeust, Lindow, Niewisch
  • Zone 2: Gemarkungen Storkow, Lebbin, Kolpin, Reichenwalde, Spreenhagen, Markgrafpieske, Rieplos, Braunsdorf, Alt Stahnsdorf, Schwerin, Selchow, Philadelphia, Wochowsee, Groß Schauen, Klein Schauen, Kummersdorf, Görsdorf, Bugk, Dahmsdorf
  • Zone 3: Gemarkungen Jacobsdorf, Petersdorf bei Briesen, Sieversdorf, Briesen, Alt Madlitz, Kersdorf
  • Zone 4: Gemarkung Hasenfelde
  • Zone 5: Gemarkungen Neuzelle, Wellmitz, Streichwitz, Schwerzko, Coschen, Breslack, Steinsdorf, Bomsdorf, Ratzdorf
     

In der beigefügten Karte werden die Restriktionszonen grafisch dargestellt.

 

Tierhalter in den vorab genannten Gebieten haben sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder in geeigneten Volieren, die eine überstehende, nach oben gegen Einträge gesicherte dichte Abdeckung und eine gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherte Seitenbegrenzung aufweisen müssen, zu halten. Ausnahmen von dieser Anordnung können in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag durch das Veterinäramt erteilt werden. Diese Anordnung wird durch das Veterinäramt aufgehoben, sobald es die epidemiologische Lage zulässt.

Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind in den Restriktionszonen verboten. Ausnahmen von diesem Verbot können in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag durch das Veterinäramt, bei Durchführung in geschlossenen Räumen, erteilt werden, sofern Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

 

Bitte um erhöhte Aufmerksamkeit

Zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sind alle Geflügelhalter aufgefordert, sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden wird und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnamen konsequent umgesetzt werden. Insbesondere ist die durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Risikogebieten angeordnete Stallpflicht strikt einzuhalten. Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen.

Es wird auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hingewiesen, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
 

Weitergehende Informationen zur Geflügelpest finden Sie auch auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts.

 

Pressestelle Landkreis Oder-Spree

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Mo, 14. Dezember 2020

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