Information für Eltern
Sehr geehrte Eltern,
gemäß der aktuellen Fassung der Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg vom 15.12.2020 wurde festgelegt, dass ab dem 04.01.2021 der Präsenzunterricht in der Grundschule untersagt ist (§ 17 Abs. 5 EindV). Gleiches gilt für den Hortbetrieb, der ebenfalls ab dem 04.01.2021 untersagt ist (§ 18 Abs. 4 EindV). Die klassischen Kindertagesstätten (Kinderkrippe und –garten) bleiben vorerst geöffnet. Grundsätzlich wird allen Eltern nahegelegt, ihre Kinder zuhause zu betreuen. Haben Eltern nicht die Möglichkeit, wird eine Notbetreuung in der Grundschule und im Hort für die Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe gewährleistet. Das Verfahren dazu und die Festlegung über eine Notbetreuung bleibt der nächsten Änderung der Eindämmungsverordnung vorbehalten. Sobald ein verbindliches Formular zur Beantragung einer Notbetreuung vorliegt, steht dieses für Sie auf unserer Homepage zum Download bereit.
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