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Regelung der Hortbeiträge im Wechselunterricht

 

Liebe Eltern,

 

seit dem 22.02.2021 sind die Grundschulen in Wechselunterricht wieder geöffnet. 

 

Damit ist der Hortbetrieb an den Tagen des Wechselunterrichts auch für die Kinder aufgenommen, die grundsätzlich keine Notbetreuung erhalten. Die Betreuung ist infektionsschutzrechtlich nicht weiter gehemmt, so dass die vertraglich festgelegten Betreuungsumfänge grundsätzlich erfüllbar sind. Im Wechselmodell wird der Elternbeitrag für den Hort somit zu 50% berechnet. Die „Zweite Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg“ (2. RL Kita-Elternbeitrag Corona 2021) vom 28. Januar 2021 sieht keinen pauschalen Ausgleich für Elternbeiträge vor, wenn die Eindämmungsverordnung den Betreuungsanspruch nicht hemmt und die Eltern freiwillig auf die Hortbetreuung in Zeiten des Präsenzunterrichts verzichten. 

 

Dies bedeutet, dass für alle Kinder im Wechselmodell, egal ob eine tatsächliche Betreuung im Hort erfolgt oder nicht, ein Elternbeitrag in Höhe von 50 % zu zahlen ist.

 

Sollte es dazu vom Land eine andere Entscheidung geben, werden wir Sie darüber informieren und gegeben falls die Gebühren erstatten.
 
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Siebenhaar (Tel.: 033678 68-435, e-mail: ) selbstverständlich zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen


J. Götze
Leiterin Haupt-und Bürgeramt

der Stadt Storkow (Mark)
 

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