Heizkostenhilfe für Privathaushalte. Beantragung ab 08.05.2023 möglich.
Private Haushalte im Land Brandenburg, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, erhalten rückwirkend (bei Verdoppelung der Vorjahreskosten) finanzielle Hilfe für die im Jahr 2022 gestiegenen Heizkosten.
Für die Auszahlung dieser finanziellen Hilfe ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg zuständig.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite der ILB:
Heizkostenhilfe für Privathaushalte im Land Brandenburg (ilb.de)
Die ILB hat ein Bürgertelefon eingerichtet für alle Fragen im Zusammenhang mit der Hilfe:
0331 660-2920.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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