Information zur neuen Essengeldordnung ab dem 01.09.2023
Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigten,
mit Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024 am 28.08.2023 wird sich das Essengeld erhöhen. Essenlieferant ist nach wie vor die Evang. Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Hirschluch. Die Abrechnung erfolgt wie gehabt. Eltern und Personensorgeberechtigte der Oberschule haben den gesamten Portionspreis in Höhe von 3,70 Euro zu tragen. Bei Vorschul- und Grundschulkindern wird ein Zuschuss in Höhe von 2,55 Euro fällig. Gemäß § 17 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz Brandenburg (KitaG) zahlen die Personensorgeberechtigte der Vorschulkinder nicht den Portionspreis, sondern einen Zuschuss zum Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen. Die Stadt Storkow (Mark) hat diese Festlegung auf die Grundschulkinder ausgeweitet und stellt sie damit, in der Entgelthöhe, den Hortkindern gleich. Zum 01.09.2023 wird die Entgeltordnung der Stadt Storkow (Mark) zur Höhe des Essengeldes in den kommunalen Kindertagesstätten und in der Grundschule (Essengeldordnung) geändert. Die ersparten Eigenaufwendungen wurden rechnerisch neu ermittelt und betragen ab dem 01.09.2023 2,55 Euro pro Mittagsportion. Die neue Essengeldordnung der Stadt Storkow (Mark) können Sie auf der Homepage einsehen.
Sollten Sie Fragen zu den Neuerungen haben, dann können Sie sich gerne an Frau Siebenhaar (Tel. 033678 68435) wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
J. Götze
Leiterin Haupt- und Bürgeramt
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