Gebührenanpassung zum 01.04.2024 für Trinkwasser und Schmutzwasser
In der Verbandsversammlung des MAWV am Donnerstag, 14.03.2024 wurde eine Anpassung der Trink- und Schmutzwassergebühren mit Wirkung ab 01.04.2024 beschlossen. Letztmalige Gebührenanpassungen gab es im Trinkwasserbereich 2019 und im Schmutzwasserbereich 2022.
Im Trinkwasserbereich wird eine Grundgebühr für den kleinsten Zähler von 5,00 €/Monat und eine Mengengebühr von 2,05 €/Kubikmeter sowie im Schmutzwasserbereich eine Mengengebühr für die leitungsgebundene Entsorgung von 3,40 €/Kubikmeter erhoben. Nun wird erstmals im Schmutzwasserbereich eine Grundgebühr in Höhe von 5,00 €/Monat für den kleinsten Zähler eingeführt.
Für einen 3-Personenhaushalt mit ca. 100 Kubikmeter im Jahr bedeutet das ca. 13,30 Euro mehr im Monat. Die Gebühren für die mobile Entsorgung bleiben vorerst unverändert.
Die Verbandsversammlung hatte in den vergangenen Jahren bewusst auf Gebührenerhöhungen verzichtet, um die Haushalte und Unternehmen im Verbandsgebiet aufgrund der ohnehin allgemeinen Kostensteigerungen nicht zusätzlich zu belasten.
Mit der Anpassung der Gebühren musste nun auch der MAWV zeitversetzt auf die unabwendbaren Kostensteigerungen reagieren. Dazu gehören unter anderem die allgemeine Inflation, gestiegene Personalkosten, höhere Energie- und Betriebsführungskosten, erheblich gestiegene Bau- und Dienstleistungspreise und angehobene Aufleitungsentgelte auf fremde Kläranlagen.
„Es gibt kaum eine Kostenposition, die von den Kostensteigerungen nicht betroffen ist“ sagt Otto Ripplinger, der kaufmännische Leiter des Verbandes „Durch den stagnierenden Wassergebrauch und die zunehmende
Erneuerung von Altanlagen durch in der Regel teurere Neuanlagen werden die Gebühren zusätzlich beeinflusst.“
Im brandenburgweiten Vergleich befindet sich der MAWV trotz seiner Gebührenanpassung noch immer 15 % unter dem Landesdurchschnitt.
Falko Börnecke
Stellvertreter des Verbandsvorstehers
(Quelle: MAWV)
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